Rückblick Bundesrat

Landwirtschaft

Rückblick Bundesrat

Zahlungsveröffentlichungen

Der Bundesrat hat am Freitag einen vorläufigen Schlussstrich unter das Thema „Veröffentlichungen von Agrarzahlungen“ gezogen. Zu Jahresbeginn hatte das Kabinett widerwillig den neuen Anforderungen der EU zur Veröffentlichung der Direkt- und sonstigen Zahlungen zugestimmt [1]. Bis zum 31. Mai muss Deutschland die EU-Verordnung in nationales Recht umsetzen. Nach wieder detaillierteren Angaben gibt es eine Bagatellgrenze. Unterhalb von 1.250 Euro Agrarzahlungen im Jahr dürfen die Empfänger anonymisiert wiedergegeben werden. Die Länderkammer hat dem Bundestagsentwurf ohne weitere Einwendungen zugestimmt.

BSE-Monitoring

Zur Lockerung der BSE-Testverpflichtungen haben das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) im Jahr 2013 die Empfehlung veröffentlicht, bei Rindern über 96 Lebensmonate die BSE-Testpflicht zu lockern. Voraussetzung ist, dass die Tiere gesund geschlachtet wurden und die übrigen Vorsichtsmaßnahmen wie Entfernung und unschädliche Beseitigung des spezifizierten Risikomaterials, Verfütterungsverbote sowie Tests bei BSE-Risikotieren und BSE-Verdachtsfällen eingehalten werden. Außerdem wollte der Bundesrat bei alten Tieren ab dem 132 Monat noch eine Überprüfung auf die seltene Form der atypischen BSE einführen. Alle Rinder, die aus besonderem Anlass geschlachtet werden, bleibt das übliche BSE-Testverfahren ab dem 48 Monat bestehen.

Der Bundesrat folgte am Freitag der Empfehlung des Agrarausschusses, die Prüfung für atypische BSE zu streichen. Aus anderen Mitgliedsländern ist diese Prüfung nicht bekannt. In Deutschland sind davon rund 46.000 Rinder betroffen, für deren Tests etwa 680.000 Euro Landesgelder aufgebracht werden müssen. Diese Tests würden vorrangig zu wissenschaftlichen Zwecken durchgeführt und sollten daher vom Bund getragen werden.

Energie-Audits KMU

Im Rahmen der Energieeffizienzrichtlinie müssen auch kleine und mittlere Unternehmen mit dem Stichtag 05. Dezember 2015 ihre Erfolge bei einem Energie- und Umweltmanagementsystems nachweisen. Das entsprechende Gesetz hat der Bundestag bereits Anfang Februar beschlossen. Die Länderkammer hat am Freitag eine nachfolgende Entschließung im Sinne des Wirtschaftsausschusses des Bundestages gefasst, die den organisatorischen sowie finanziellen Herausforderungen der Firmen entsprechen will. So soll bei der Umsetzung des Gesetzes auf ein Minimum an Bürokratie geachtet werden. Insbesondere sei zu prüfen, ob unter dem Stichwort „Multi-Site-Verfahren“ nicht „gleichartige Standorte eines Unternehmens“ zusammengefasst werden können. Damit könnte ein aufwändigeres Energieaudit für einzelne Standorte eingespart werden.

Lesestoff:

[1] Veröffentlichung von Zahlungsempfängern

roRo; VLE

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