Rückblick Bundesrat
Landwirtschaft
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Anbindehaltung
„Die Gesellschaft fordert Umdenken und Strukturveränderung in der Tierhaltung“, sagte Hessens Landwirtschaftsministerin Priska Hinz, als sie am Freitag den Antrag zur Beendigung der ganzjährigen Anbindehaltung in der Milchviehhaltung einbrachte. Der Runde Tisch Tierhaltung hat „einstimmig“ den Antrag begleitet. Wobei die Einstimmigkeit außerhalb des Bundeslandes nicht gelten dürfte.
Die ganzjährige Anbindehaltung widerspricht dem §2 des Tierschutzgesetzes, da den Tieren keine Möglichkeit der Fortbewegung und des artgerechten Abliegen und Aufstehens gegeben wird. Körperpflege wird den Tieren unmöglich gemacht. Tiere im Laufstall und mit Auslauf sind seltener krank und haben weniger Fruchtbarkeitsstörungen. Dazu gibt es sogar ein Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichtes Stade, das dem Kreis Cuxhaven Recht gab, die ganzjährige Anbindehaltung zu verbieten.
Allerdings: In vielen Ortslagen in Süddeutschland und vereinzelt auch außerhalb werden Milchkühe ganzjährig im Anbindestall gehalten. Vor allem im Ökobereich, dessen Vertreter über den Antrag Hessens alles andere als amüsiert sind. Sie stehen vor dem Aus oder müssen viel Geld in die Hand nehmen und investieren. Betriebe ohne Nachfolger werden ausscheiden – da reicht auch eine Übergangsfrist von 12 Jahren nicht, heißt es bei den Experten.
Hessens Vorstoß ist nicht neu. Auch die EU-Kommission äußerte sich in diese Richtung. Der Grüne Europaabgeordnete Martin Häusling wehrte sich im letzten Jahr gegen diesen Vorschlag, auch wenn er im Sinne des Tierwohls sei, weil „jeder zweite Bergbauer“ aufhören müsste.
Ein bisschen Ausweg gibt es. Hessen will nur das ganzjährige Anbinden untersagen. Doch wie viel Zeit soll ein Rind an der frischen Luft sein? Sechs Stunden täglich für 100 Tage im Jahr oder vier oder 24 Stunden zwischen Mai und September? Hinz will den Antrag so umgesetzt wissen, dass keine strukturellen Brüche entstehen. Diese Umsetzung im Agrarausschuss des Bundesrates wird sich wohl nicht durchsetzen lassen.
Landschaftspflege mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen
Landwirte sind mit ihren Traktoren und Mähern oft im Dienst der Landschaftspflege unterwegs. Sie verwenden Zeit und nutzen ihre Maschinen ab. Kommunen haben oftmals keine geeigneten Gerätschaften. Damit die Bauern diese Pflege wertvoller Landschaftselemente, wie Streuobstwiesen, außerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebes durchführen, soll eine Steuerbefreiung für diese Fahrzeuge geltend gemacht werden. Die Ausgestaltung prüft jetzt der Agrarausschuss.
Windkraft mit Regionalisierungskomponente
Erst Anfang November in den Bundesrat gebracht, kam der Antrag der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen für eine Regionalisierungskomponente bei der Windkraft an Land schon aus den Ausschüssen zurück [1]. Eine gleichmäßige räumliche Verteilung von Windkraftanlagen an Land hätte Vorteile für die Energiewende. Der Umweltausschuss schlug für die Entschließung ergänzend vor, dass ein Repowering bei den Regionalanteilen ausgeklammert werden soll. Zudem dürfen die regionalen Mindestanteile den Ausbau der Offshore-Windkraft nicht aushebeln. Der Beibehalt des Referenzsystems solle dem effizientesten Projekt weiterhin den Vorzug geben.
Ein Herz für die Biomasse
Wie angekündigt haben Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen ihren Antrag zur stärkeren Berücksichtigung der Biomasse im EEG 2016 eingebracht [2]. Mit 50 TWh stellt die Biomasse etwa ein Drittel des erneuerbaren Stroms. Die nachträgliche Flexibilisierung der Anlagen sollen durch das im nächsten Jahr wieder zur Reform anstehende Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) unterstützt werden. Hintergrund sind der Ausbaupfad, der aktuell deutlich unter dem Korridor von 100 MW pro Jahr bleibt, und das Abschalten alter Anlagen, für die 2020 die Förderperiode abläuft. Das EEG 2016 müsse für die grundlastfähige Energiequelle systemdienliche und wirtschaftliche Perspektiven verankern. Der Antrag ging in den Wirtschaftsausschuss.
Lesestoff:
[1] Regionalisierungskomponente für Windkraft an Land
[2] Sicherung der Biogasanlagen
roRo; VLE