Rückblick Bundesrat

Landwirtschaft

Rückblick Bundesrat

Dioxin-Aktionsplan

Im Rahmen des Dioxinfalls wurde in dem 14-Punkte-Plan der Agar- und Verbraucherschutzminister der Punkt verfasst, dass Labore eine Meldepflicht über sämtliche Ergebnisse auferlegt bekommen sollen. Grundsätzlich haben die Bundesländer das im Bundesrat begrüßt, doch wird die Bundesregierung um Nachbesserung gebeten. Probleme seinen beim Vollzug sichtbar. Art, Form und Inhalt müssen konkret festgelegt werden. Zudem würde die Meldepflicht sowohl bei der Wirtschaft als auch bei den Behörden zu „erheblichem Mehraufwand“ führen, so dass der Bund um eine angemessene Kostenbeteiligung bei den Ländern gebeten wird. Zudem müsse der Bund die Meldepflicht so auslegen, dass keine Abwanderung der Untersuchungen ins Ausland möglich sei.

Rebenanbaustopp

Am Freitag haben die Bundesländer im Bundesrat beschlossen, sich für den erhalt der traditionellen Weinkulturlandschaft einzusetzen. In einer Entschließung für die Bunderegierung haben sie diese aufgefordert, auf europäischer Ebene für eine Verlängerung des Anbaustopps für Reben bis zum 31. Dezember 2025 zu plädieren. Das wäre sieben Jahre länger als von der EU bislang vorgesehen. Außerdem sollen regionale Qualitätsweinregionen die Möglichkeit erhalten auch darüber hinaus den Anbaustopp umzusetzen. Mehrheitlich fürchten die Länder, dass ohne Anbaustopp der Weinbau in den Flachregionen den der aufwändig zu bearbeitenden Steillagen verdrängt. Doch gerade dieser Weinbau erhalte die biologische Biodiversität und die kleinen Familienbetriebe.

Saatgut I

Der Bundesrat hat dem Antrag Bayerns zugestimmt, dass Landwirte, die konventionelles Saatgut ohne Wissen um eine gentechnische Verunreinigung verwenden, besser vor den daraus entstehenden Schäden und Prozessrisiken geschützt sind. Die Landwirte müssen auf einwandfreies Saatgut vertrauen können. Tritt ein Schadensfall ein, dann müssen sie einfach und zuverlässig Ersatz verlangen können. Daher muss gesetzlich geregelt werden, dass derjenige, der das Saatgut einführt oder in den Verkehr bringt für die Reinheit haftet. Im Rahmen der Novelle des Gentechnikgesetzes muss die Bundesregierung diese Präzisierung einarbeiten.

Saatgut II

Hingegen hat der Bundesrat den Antrag der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein abgelehnt, die bisherige Nulltoleranz von gentechnisch veränderten Bestandteilen im Saatgut durch eine technische Lösung zu ersetzen. Für Astrid Goltz von „Save our Seeds“ ist das eine „krachende Niederlage für die Gentechnik-Lobby“. Der Anbauverband Bioland teilt mit, dass gentechnikfreies Saatgut die Basis der ökologischen Produktionskette ist und genau dort jede Verunreinigung vermieden werden muss. Weil in Nordrhein-Westfalen vor kurzem Spuren von gentechnisch veränderten Bestandteilen gefunden wurden, forderte Bioland die Bundesländer zu stärkeren Kontrollen auf. Felix Prinz von Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) forderte die Bundesregierung ein, sich auch auf europäischer Ebene für den Fortbestand der Nulltoleranz einzusetzen.

roRo

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