Rückblick Umweltministerkonferenz

Landwirtschaft

Wolf, Moorschutz und Gewässer

In der vergangenen Woche haben die Umweltminister der Bundesländer zusammen mit der noch im Amt weilenden geschäftsführenden Bundesumweltministerin Beschlüsse zu Klima, Wasser und Natur gefasst. „Die Verhandlungen sind konstruktiv und lösungsorientiert verlaufen. Die Bundesländer und der Bund haben in allen 32 Tagesordnungspunkte eine Einigung erzielen können“, sagte Gastgeber Till Backhaus, Umweltminister in Mecklenburg-Vorpommern. Der Vorsitz der Umweltministerkonferenz 2022 wechselt turnusgemäß nach Niedersachsen.

Moorschutz

Beim Klimaschutz als  roten Leitfaden für die Konferenz standen der Moorbodenschutz und die Waldklimaprämie im Vordergrund. Die Länder verständigten sich, ihre Strategien und Planungen für den Moorschutz an den Vorgaben des Bundes anzupassen. Die im Oktober unterzeichnete Bund-Länder-Vereinbarung bilde eine solide Grundlage [1]. Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth sieht in den Beschlüssen „Rückenwind“ für den Bund bei mehr Klima- und Umweltschutz. Die Flächeneigner sollen freiwillig teilnehmen. Der Moorschutz mit Vernässungsprogrammen habe lange Vorlauf- und Umsetzungszeiten.

Waldklimaprämie

Darüber hinaus möchten die Länder und der Bund die „Waldklimaprämie“ weiter forcieren. Bis Ende des Jahres soll ein konkretes Umsetzungsmodell vorliegen, um die Ökosystemleistungen der Wälder ab 2022 honorieren zu können.  

Meere und Gewässer

Der zweite große Themenkomplex der UMK widmete sich dem Schutz der Meere und Gewässer. Dazu berichtete das Bundesumweltministerium in einem ersten Schritt über den aktuellen Stand bei der Erarbeitung der „Nationalen Wasserstrategie“, an der mehr als 200 Teilnehmende aus der Wasserwirtschaft, Landwirtschaft und Forschung, aus Verbänden, Ländern und Kommunen mitgewirkt haben. „Ich freue mich, dass die Nationale Wasserstrategie, die Mecklenburg-Vorpommern immer wieder gefordert hat, weiter Form annimmt. Neben zehn klar definierten Handlungsfelder, darunter die Begrenzung von Nährstoffeinträgen, der Schutz der verfügbaren Wasserressourcen oder der Aufbau leistungsfähiger Verwaltungen, wurde die Nationale Wasserstrategie inzwischen auch durch ein Aktionsprogramm mit 57 konkreten Maßnahmen ergänzt. Ziel sollte es nun, den vorliegenden Entwurf zu einer abgestimmten Nationalen Wasserstrategie der Bundesregierung zu machen“, so Backhaus.

Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang auch ein Antrag von Mecklenburg-Vorpommern zum Schutz der Meeresumwelt von Nord- und Ostsee. „Auch wenn in den letzten drei Jahrzehnten bereits massive Anstrengungen unternommen wurden, um durch den Menschen verursachte Einflüsse wie Nähr- und Schadstoffeinträge, Überfischung, Rohstoffförderung und Infrastrukturmaßnahmen auf die empfindlichen Ökosysteme von Nord- und Ostsee zu minimieren, befinden sich weite Teile noch immer in mäßigem bis schlechtem ökologischen Zustand und verfehlen sowohl die Ziele der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie als auch der Wasserrahmen-Richtlinie. Auch die Vorkommen von vielen Tier- und Pflanzenarten sind in einem kritischen Erhaltungszustand“, sagte Backhaus.

Die neue Ampelkoalition hat bereits eine Meeresoffensive angekündigt. Ein Problem ist die Bergung von Müll und Munitionsresten, die aber eine solide Finanzierung brauchen.

Naturschutz

Für die Umsetzung der EU-Vorgaben fehlt Deutschland ein Betrag von einer Milliarde Euro. Eine dritte Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz ist jedoch nicht zu erwarten. Daher müsse die Finanzierung über die bestehenden Naturschutzprogramme in einen Bundesnaturschutzfonds, ein EKF-basiertes Aktionsprogramm (Emissionshandel gesteuerter Klimafonds) und die Aufstockung der GAK-Mittel (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung Agrarstruktur und Küstenschutz) aufgewandt werden. Für das Erreichen des 1,5-Grad-Zieles soll es zu Jahresbeginn eine Bund-Länder-Besprechung über die Finanzierung und der personellen Ausstattung geben.

Wolf

Die Bundesländer und der Bund sind bei der Frage zum Umgang mit dem Wolf einen entscheidenden Schritt vorangekommen sind. Im Rahmen eines Umlaufverfahrens haben alle 16 Bundesländer und der Bund einem Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen beim Wolf nach Bundesnaturschutzgesetz zugestimmt, der klar und rechtssicher vorgibt, unter welchen Voraussetzungen ein Wolf getötet werden darf. Er skizziert die rechtlichen Grundlagen und gibt klare Hinweise zum Herdenschutz sowie zur Vorbereitung und Durchführung von Entnahmen.

F-Gase

Hessens Umweltministerin Priska Hinz zur Reduzierung von F-Gasen: „F-Gase sind richtige Klimakiller und es ist wichtig, dass diese streng reguliert werden. Wir haben heute eine wichtige und sehr konkrete Entscheidung getroffen, um dem Klimawandel etwas entgegenzusetzen: Wir sprechen uns als Umweltministerkonferenz für die Reduzierung von sogenannten F-Gasen aus. Diese kaum bekannten Gase stecken in vielen Anwendungen, in Klimaanlagen, in Sprays als Treibmittel, sie werden genutzt als Isoliermittel beim Transport von Strom und zur Behandlung von Holz. F-Gase haben ein sehr hohes Treibhauspotential und obwohl es gute Alternativen gibt, werden sie noch vielfach eingesetzt. Ziel muss sein, auf EU-Ebene zum einen eine strengere Quote und zum anderen ein Verbot bestimmter F-Gase zu verankern.

Lesestoff:

[1] Bund-Länder-Moorschutz: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/bund-laender-moorschutz.html

roRo; VLE

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