Rumpf mit konkreten Vorschlägen zur GAP

Landwirtschaft

Konkrete Ideen zur GAP aus Schleswig-Holstein

>Die Sommerpause ist zu Ende. Dr. Juliane Rumpf, Landwirtschaftsministerin in Schleswig-Holstein, hat die zweite Hälfte des Arbeitsjahres mit konkreten Vorschlägen zur EU-Agrarreform eröffnet. Sie stellte sie am Donnerstagabend vor.

Langfristig ohne Direktzahlungen

Langfristiges Ziel müsse die reine Agrarproduktion ohne staatliche Zuschüsse sein, so Rumpf. Zumindest in der Förderperiode 2014 werde die Landwirtschaft aber noch auf Direktzahlungen angewiesen sein, erklärte Rumpf. Demgegenüber sollen die Bauern für ihre gesellschaftlichen Leistungen in den Bereichen Natur-, Umwelt- und Klimaschutz honoriert werden. Das von der EU vorgeschlagene Agrarbudget sei eine „stabile Grundlage“, den Kurs fortzusetzen. Zunächst einmal müssten die Direktzahlungen mit Umweltleistungen verbunden werden. Hierbei hat Rumpf Vorschläge gemacht, das „Greening“ auszugestalten.

Basisprämie und Ökologisierungskomponente

Die Direktzahlungen sollen sich aus einer Basisprämie und einer Ökologisierungskomponente zusammensetzen. Die Ökologisierungskomponente soll ein komplexer Maßnahmenkatalog sein, aus dem der Landwirt mindestens drei Module wählen muss. Die Auswahlmöglichkeit soll regionale Besonderheiten berücksichtigen.

Folgende Module sieht Dr. Rumpf vor:

1.) Ökologische Vorrangflächen
Mit diesem Modul verpflichten sich die Landwirte, einen bestimmten Flächenanteil für naturnahe Landschaftselemente bereitzustellen bzw. Zu erhalten.
Hierunter fallen:
- Landschaftselemente, wie Knicks und Kleingewässer
- Blühstreifen und ungenutzte Bereiche wie Feldränder
- mit Gras bewachsene, grundsätzlich landwirtschaftlich nutzbare Gewässerrandstreifen

2.) Kulturartenvielfalt: Mit diesem Modul sollen Monokulturen vermieden werden.

3.) Grundwasserschutz auf Flächen ohne Wintersaat
Verschiedene Varianten sind denkbar, z. B. Winterbegrünung, Einschränkung der Herbstdüngung, Verzicht auf Bodenbearbeitung im Herbst.

4.) Dauergrünlandumbruchverbot
Die Erhaltung des Dauergrünlandes ist im Hinblick auf den Natur-,
Gewässer-, Boden- und Klimaschutz besonders wichtig. Im Vordergrund steht langjährig als Mähweide genutztes Grünland.

5.) Ökologische Aufwertung von Grünland
Für einen Teil des Grünlandes wird zum Schutz der Wiesenvögel eine späte Mahd oder dauerhaftes Weideland vorgesehen.

6.) Anerkennung von Natura 2000-Flächen
Betriebe mit Flächen in EU-Vogelschutzgebieten oder FFH-Gebieten haben Bewirtschaftungsbeschränkungen hinzunehmen.

7.) Einsatz innovativer und umweltfreundlicher Technik
Honoriert werden soll der kostensteigernde Einsatz spezieller Technik, wie z. B. „Präzisions-Landwirtschaft“ oder umweltfreundliche Gülleausbringungstechnik.

8.) Ökolandbau
Betriebe des ökologischen Landbaus bringen aufgrund ihres positiven Umweltbeitrages die Voraussetzungen für das „Greening“ mit.

9.) Beratung über Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen
Über eine Schwachstellenanalyse soll den Landwirten verdeutlicht werden, wie sie beispielsweise die Artenvielfalt auf ihrer Betriebsfläche oder die Ökosystemleistung und die Klimabilanz ihrer Betriebe insgesamt verbessern können.

Keine Kappung

Gemäß der Beschlüsse der Agrarministerkonferenz lehnt die Agrarministerin eine Kappung der Bezüge ab, die vor allem die ostdeutschen Großbetriebe treffen würde. Begründbar sei allerdings eine größenabhängige Degression, so Rumpf. Die Agraropposition fordert eine Bindung der Direktzahlungen an die Arbeitskräfte. Rumpf hingegen lehnt das ab. Die Hauptidee der Prämienzahlungen sei ein wirtschaftlicher und gemeinwohlorientierter Ausgleich. Ein zusätzliche Verknüpfung mit agrarsozialen Komponenten sei unnötig.

Weiterentwicklung 2. Säule

Die Förderprogramme für die 2. Säule sollen weiter entwickelt werden. Schwerpunkte sollen überregionale Bereich sein, die auch im besonderen Interesse der EU lägen: Agrar- und Umweltmaßnahmen inklusive Vertragsnaturschutz, ausgleichszahlungen zur Umsetzung von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie und Vertragsklimaschutzmaßnahmen.

Die Finanzen

Nicht nur bei der EU hängt alles am Budget. Auch die Kofinanzierung der Länder muss sich an leeren Kassen ausrichten. So argumentiert Rumpf, dass gerade die überregionalen Maßnahmen zu 90 Prozent von der EU finanziert werden müssten.

Roland Krieg

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