Rundholz-Vergleich gescheitert

Landwirtschaft

Baden-Württemberg scheitert mit seinem Rundholz-Kompromiss

Nicht nur Baden-Württemberg hat Probleme mit dem Bundeskartellamt. Auch andere Bundesländer, genauer gesagt Landesforstanstalten, tragen mit den Bonner Kartellwächtern einen heftigen Disput aus. Hintergrund ist eine Klage der Sägewirtschaft, dass die Forstverwaltungen Holz vermarkten, das nicht nur aus den Landesforsten stammt und damit unverhältnismäßig bündeln [1].

Kompromisskurs

Zuletzt befand sich Baden-Württemberg auf Kompromisskurs. Sowohl Ministerpräsident Winfried Kretschmann als auch Landwirtschaftsminister Alexander Bonde glaubten einen Kompromiss gefunden zu haben. Der Anhörungsbogen des Kartellamtes im Dezember habe aber dann wohl doch unakzeptable Aussagen zur Abgrenzung zwischen hoheitlicher und wirtschaftlicher Waldbewirtschaftung enthalten. Daraufhin hat Baden-Württemberg am Montag seine Zusagen zurückgezogen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir bedauern die Entscheidung des Landes Baden-Württemberg. Die vom Land angebotenen Zusagen waren geeignet, die kartellrechtlichen Probleme der gemeinsamen Holzvermarktung durch Forst BW zu beseitigen. Unser Anhörungsschreiben vom Dezember des vergangenen Jahres enthielt insofern keine neuen Forderungen oder überraschenden rechtlichen Bewertungen. Wir werden unser Verfahren jetzt zügig fortsetzen.“

Zusage zurückgezogen

Baden-Württemberg hat seine Zusagen an die Interpretation geknüpft, dass die forsttechnische Betriebsleitung sowie der Revierdienst inklusive Holzauszeichnung im Körperschaftswald weiterhin eine hoheitliche Tätigkeit sei. Das Bundeskartellamt sieht darin eine rein wirtschaftliche Tätigkeit. Die hätte auch keine Auswirkungen auf Gemeinwohl-, Naturschutz- oder Nachhaltigkeitsaspekte, die vom Land eingehalten und kontrolliert werden.

Strittig ist auch die Ausstiegklausel im Falle einer Änderung des Bundeswaldgesetzes. Das Land wollte damit die Möglichkeit erhalten, auf eine Gesetzesänderung reagieren zu können. Das Amt sieht darin nur eine Vorbehaltsklausel.

Reaktionen aus Baden-Württemberg

Alexander Bonde zeigte sich am Abend überrascht. „Das Bundeskartellamt hat zwar die ausgehandelten Verpflichtungszusagen ursprünglich akzeptiert, bewertet diese jetzt aber völlig unerwartet in einem neuen Kontext. Erst mit seinem Anhörungsschreiben im Dezember 2014 hat das Bundeskartellamt offen gelegt, dass es in vielen zentralen Fragen weiterhin eine andere Auffassung vertritt als im Kompromiss ausgehandelt.“ Dabei geht es um die Interpretation was eine wirtschaftliche Tätigkeit ist. Das Zurückziehen der Zusage begründet Bonde: „Dem können wir so nicht zustimmen. Das ist ärgerlich und kein verantwortungsvoller Umgang mit dem Wald, den Waldbesitzern und den Menschen, die im Wald arbeiten.“

Unterstützung erhält Bonde vom Präsidenten des Gemeindetages, Roger Kehle: „Der aktuelle Beschluss des Kartellamtes ist nicht geeignet, um die Ziele der kommunalen Waldbesitzer zu erreichen. Oberbürgermeisterin Barbara Bosch als Präsidentin des Städtetages kritisiert ebenfalls: „Eine so tiefgreifende Strukturreform der Forstverwaltung macht nur Sinn, wenn sie zu stabilen und rechtssicheren Verhältnissen für die Forstverwaltung und Stadtkreise sowie für die Wald besitzenden Kommunen führt.“

Lesestoff:

[1] Der Weg zu einer kartellrechtskonformen Holzvermarktung

roRo; Foto: roRo

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