Saatgut IG-Nachbau

Landwirtschaft

„Erneuter Erfolg der Bauern beim Bundesgerichtshof“

Die Bauern der „Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugesetze und Nachbaugebühren beim Saatgut“ (IG Nachbau) haben am 29 Juli 2010 erneut ein Klageverfahren gegen die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH Bonn (STV) vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gewonnen. Es ging vor dem höchsten deutschen Gericht um die Frage, wie lange rückwirkend die STV Saatgut-Nachbaugebührenansprüche geltend machen darf. In dem konkreten Fall ging es um einen Bauern aus Niedersachsen. Die STV wollte 2007 Schadensersatz einklagen wegen eines Weizennachbaus aus dem Wirtschaftsjahr 1999/2000. Das Landgericht Braunschweig gab der Klage statt. Das Oberlandesgericht in Braunschweig hatte die Klage abgewiesen, aber wegen nationaler Bedeutung die Revision vor dem BGH zugelassen.
2002 hatte es eine Aufbereitermeldung über den Nachbau des Bauern gegeben. Erst 2006, angeblich wegen Arbeitsüberlastung, hatte dann die STV erstmals Auskunft des Bauern über seinen An- und Nachbau von Ackerfrüchten begehrt. Die IG Nachbau sieht eine qualifizierte Auskunftsberechtigung allenfalls für das laufende Wirtschaftsjahr und für maximal drei vorangegangene Jahre von der bisherigen Rechtssprechung gedeckt. Der 10. Senat des BGH schloss sich dieser Auffassung an und fragte die Rechtsvertreter der STV, ob sie wirklich Wert darauf legen, ein Urteil in dieser Angelegenheit zu bekommen. Nach einer beantragten Beratungspause nahmen die Rechtsvertreter der STV die Klage bei voller Kostenübernahme zurück. „Der Versuch der STV, beliebig über Jahre zurück Nachbaugebühren einzutreiben und damit die Verjährung außer Kraft zu setzen, ist sang -und klanglos vor dem Bundesgerichtshof gescheitert.
Nach einigen Erfolgen vor dem Bundesgerichtshof und vor dem Europäischen Gerichtshof in der Saatgut-Nachbauauseinandersetzung hat unsere Bauern-Interessengemeinschaft erneut bewiesen, dass sich Widerstand lohnt“, so Georg Janßen, Geschäftsführer der IG Nachbau und Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), in einer ersten Stellungnahme.

AbL

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