Sachsen-Anhalt fördert Ökolandbau stärker

Landwirtschaft

Ökoförderung und AUM in ST

Obwohl die EU in der kommenden Förderperiode insgesamt weniger Mittel zur Förderung des ländlichen Raums zur Verfügung stellt, wird Sachsen-Anhalt den ökologischen Landbau um etwa 25 Prozent mehr fördern als in der vergangenen Förderperiode. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens sagte: „Wir möchten, dass der ökologische Landbau seine Stellung in Sachsen-Anhalt ausbaut. Das Marktumfeld ist hart und es gibt bundesweit die Tendenz, dass Ökobauern wieder zum konventionellen Anbau zurückkehren. Wir wollen Anreize setzen, dass dies nicht geschieht und setzen auf solides Wachstum.“ Der Anteil des ökologischen Landbaus an der landwirtschaftlichen Nutzfläche beträgt in Sachsen-Anhalt rund 4,8 Prozent.

Höhere Ökoprämien

Dafür wird die Höhe der Förderung auf Ackerflächen im Ökologischen Anbau auf 230 EUR/ha (bisher 200 EUR/ha) erhöht und auf Grünland ebenfalls auf 230 EUR/ha (bisher 170 EUR/ha), für Gemüseanbau werden zukünftig 415 EUR/ha (bisher 300 EUR/ha) und für Dauerkulturen 750 EUR/ha (bisher 700 EUR/ha) gezahlt. Auch der Zuschuss, den Ökobetriebe für die Teilnahme am Kontrollverfahren des Ökologischen Landbaus erhalten, wird von 40 EUR/ha auf 50 EUR/ha erhöht (max. 600 EUR/Betrieb).

AUM

Insgesamt stehen in der neuen Förderperiode für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen 267,8 Mio. EUR zur Verfügung. Die Förderung besonders umweltgerechter Produktionsverfahren in der Landwirtschaft ist ein wesentlicher Bestandteil der EU Förderung des ländlichen Raums. Mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen werden zusätzliche freiwillige Leistungen in Bezug auf Umwelt-, Klima- und Naturschutz unterstützt, um Beeinträchtigungen der Umweltmedien Boden, Wasser und Luft sowie der Biodiversität zu verringern. Der Schwerpunkt der Maßnahmen in Sachsen-Anhalt liegt dabei auf Maßnahmen, die der Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie der Verhinderung der Bodenerosion dienen.

Ziele

Folgende Wirkungen zur Erhaltung oder Verbesserung der Umweltsituation werden mit den geplanten Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen erstrebt:

Belastungen des Grundwassers mit Nitrat können durch den Anbau von Zwischenfrüchten als Winterbegrünung, durch extensive Grünlandnutzung und durch Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der Stickstoffdüngung minimiert werden. Zudem werden hierdurch die betrieblichen Nährstoffkreisläufe besser geschlossen.

Die Gestaltung dem Standort angepasster, ausgewogener und abwechslungsreicher Fruchtfolgen ist eine ackerbauliche und umweltschonende Voraussetzung zur Erhaltung und Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit. Sie dient auch der Vorbeugung gegen Beikräuter, Krankheiten und Schädlinge sowie der Erzielung gesunder Pflanzenerträge.

Die Förderung der Bodenbearbeitung in Streifen (Strip Tillage und Direktsaat- Direktpflanzverfahren) dient dem Erosionsschutz und wird als Erosionsschutzmaßnahme in entsprechender Gebietskulisse erstmals angeboten. Die Mulchsaat wird, da sie inzwischen als Stand der Technik anzusehen ist, nicht mehr gefördert.

Das Strip Tillage Verfahren fördert zudem die Bindung von atmosphärischem CO2 im Boden. Auch die Fortsetzung der Förderung der extensiven Grünlandbewirtschaftung leistet hierzu einen Beitrag. (Beim Strip-Till Verfahren wird der Boden nicht ganzflächig gelockert, sondern es werden nur die späteren Saat- bzw. Pflanzstreifen mit Lockerungswerkzeugen bearbeitet. Somit bleiben bis zu Zweidrittel der Fläche unbearbeitet.)

Dem Verlust von Biodiversität durch intensive Bewirtschaftung soll die „Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur“ wie Blühstreifen entgegengewirkt werden. Die Schaffung von Zwischenstrukturen in der Agrarlandschaft ermöglicht eine bessere Biotopvernetzung.

Fünf Jahre Laufzeit

Bei der Teilnahme an Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gehen Landwirte eine fünfjährige freiwillige Verpflichtung ein, bestimmte nachhaltige Verfahren der Landbewirtschaftung anzuwenden. Dabei entstehende Einkommensverluste werden durch die Förderung ausgeglichen.

Weitere neue Maßnahmen sind im Bereich des Anlegens von Strukturelement auf Ackerflächen vorgesehen. Neben den mehrjährigen Blühstreifen werden zukünftig auch Blühstreifen mit einjährigen Blühmischungen auf wechselnden Flächen und Schonstreifen, die sich selbst begrünen, gefördert. Mit letztgenannter Maßnahme soll das vorhandene Samendepot im Boden aktiviert werden.

Mit der Förderung soll zum 1.1.2015 begonnen werden. Förderanträge können ab dem 15. September und bis zum 30. Oktober 2014 bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten gestellt werden.

MLU ST

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