Sachsen-Anhalt startet Förderprogramm „Forst 2019“
Landwirtschaft
Waldumbau-Förderung für Privatwaldbesitzer
Seit dem 01. August können Waldbesitzende neue Anträge auf finanzielle Unterstützung für Aufforstungen, Bodenschutzkalkung und Wegebau stellen. Die finanzielle Förderung im Forstbereich wurde überarbeitet und an die aktuellen Bedürfnisse angepasst. Die neue Richtlinie „Forst 2019“ ist ab heute in Kraft. Sie soll Waldbesitzende beim Waldumbau hin zu klimastabilen Wäldern unterstützen. Bis zum Jahr 2023 stehen 10,2 Millionen EURO an Fördermitteln zur Verfügung.
„Unsere Wälder sind die ersten Opfer der Klimakrise. Stürme, Trockenheit, Waldbrände und Schädlinge setzen ihnen zu. In Zukunft werden unsere Wälder anders aussehen, damit sie damit besser umgehen können. Sie können sich zukünftig besser selbst regulieren und sind stabiler, wenn es trocken ist oder stürmt. Wir unterstützen die Waldbesitzenden in Sachsen-Anhalt, indem wir den Aufbau von klimastabilen Mischwäldern fördern. Und wir helfen, die Schäden in den Wäldern zu beseitigen. Sollten die Fördertöpfe schneller ausgeschöpft sein, als geplant, bin ich sicher, dass die Landesregierung dafür eine Lösung finden wird. Jetzt braucht es nur noch Regen, damit junge Bäume angepflanzt werden können“, erläuterte Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert die Ziele der Förderrichtlinie.
Die Erleichterungen in der Richtlinie Forst 2019 sind:
Höherwertigeres Saatgut muss im Rahmen der Ausschreibungen nicht mehr verpflichtend nachgefragt werden. Nutzung von eingeführtem Saatgut ist nach Prüfung möglich.
Bei Mischkulturen mit mindesten 30 Prozent Laubholz wird die Baumart Weißtanne der Laubholzmischung gleichgestellt, Fördersatz: 70 Prozent.
Die Mindestflächengröße bei der Bodenschutzkalkung wurde auf 50 Hektar gesenkt.
Wegebau: Hier sind Fördersätze bis zu 90 Prozent möglich, wenn Strukturschwäche vorliegt (zum Beispiel in Gebieten mit hoher Waldbrandgefährdung).
Höchstgrenze für Aufforstung ausgesetzt
Zusätzlich ist aufgrund der besonderen Schadsituation die Begrenzung der Höchstsätze für Leistungen der Aufforstung (zum Beispiel Pflanzmaterial und die Kulturpflege) bis Ende 2020 ausgesetzt worden. Dazu wurden die Ämter angewiesen, weil aufgrund der hohen Nachfrage die Preise für Pflanzen und Dienstleistungen gestiegen sind. Es soll zudem verhindert werden, dass Waldbesitzende kostengünstigere Aufforstungen mit ausschließlich Nadelhölzern ohne Förderung bevorzugen.
Forst 2019
Die Richtlinie „Forst 2019“ ersetzt die vorherige Richtlinie „Waldbau“. Das Ziel der Förderung ist gleich geblieben: Die Veränderung der Waldstruktur, insbesondere die Erhöhung des Laubholz- und Mischwaldanteils. Die fachlichen Voraussetzungen wurden jedoch angepasst und die Förderung des Wegebaus aufgenommen.
Die wichtigsten Fördergegenstände der Richtlinie Forst 2019 sind:
Untersuchungen und Analysen zur Beurteilung der waldbaulichen Planung und der Bodenschutzkalkung;
Umbau von Reinbeständen und von nicht standortgerechten oder nicht klimatoleranten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände einschließlich einer Verbesserung von Waldstrukturen (Waldränder);
Schutz, Pflege und Nachbesserung der Kulturen;
Bodenschutzkalkung zur Verbesserung der Widerstandskraft von Waldbeständen.
Für die Einleitung von Naturverjüngung wird einheitlich der höchste Fördersatz von 85 Prozent herangezogen;
Förderung des Wegebaus mit Fördersätzen von 70 und 90 Prozent
Schaden im Privatwald unbekannt
In Sachsen-Anhalt müssen auf den Waldflächen, die dem Land gehören, noch rund 4000 Hektar Flächen aufgeforstet werden, die zuvor durch Stürme und Waldbrände geschädigt wurden. In diesem Jahr wurden schon 640 Hektar aufgeforstet. Das Ausmaß der Schäden in den Privatwäldern kann derzeit nur geschätzt werden. In Sachsen-Anhalt gibt es insgesamt 532.480 Hektar Wald.
Lesestoff:
Die Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de eingestellt
VLE