Sachsen gegen illegalen Weinanbau

Landwirtschaft

Weinanbau in Großpösna bleibt illegal

>Am Montag hat Sachsens Agrarminister Frank Kupfer das Vorgehen des Ministeriums gegen die Aufrebung in Großpösna im Landkreis Leipzig verteidigt und für rechtens erachtet.

Weintrauben am Bodensee bei BirnauRebentraum Großpösna
Im Dezember 2005 hatte die Gemeinde Großpösna dem Ministerium das Rebenvorhaben am Störmthaler See angezeigt und gleich im Januar einen ablehnenden Bescheid erhalten. Trotzdem hat die Gemeinde immer wieder versucht, eine Genehmigung für die Rebstöcke zu erhalten und hat letztlich im April 2008 mit der Aufrebung von 3.000 m2 begonnen. Das Projekt „Weinberg am Störmthaler See“ wurde durch die Bürgermeisterin im September 2008 im Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) vorgestellt. Ziel sei die Schaffung eines Alleinstellungsmerkmals im Seenland und soll den Bauern eine Alternative zur Streuobstwiese bieten. Im gleichen Jahr folgten Anhörung und Stellungnahme der Gemeinde, weil das SMUL den Weinberg nicht genehmigt und nur die Alternative Tafeltrauben erlaubt. Im Mai 2009 erging ein Bußgeldbescheid in Höhe von 3.700 Euro an die gefühlten Winzer in Großpösna. Zusammen mit dem Auftrag die Reben zu roden.

EU-Recht und Experimentierwein
Die Gemeinde Großpösna hat sich mit dem Wunsch einer eigenen Kelterei in ein Wespennest gesetzt. Auch wenn die Winzergenossenschaften sich zuletzt noch ein gutes Zeugnis ausgestellt haben, zu viel Wein, zu viel Wein aus Drittländern und zu viel Wein aus Discountern führen im Rahmen der europäischen Weinmarktreform generell zur Rodung von Weinbergen. Damit hat Staatsminister Frank Kupfer leichtes Spiel dem Störmthaler Riesling schon vor der ersten Kelterung den Hahn abzudrehen:

„Die Erzeuger müssen gegebenenfalls Flächen, die nach dem 31. August 1998 ohne entsprechende Planungsrechte mit Reben bepflanzt wurden, auf eigene Kosten roden. Die Mitgliedsstaaten teilen der Kommission bis zum 01. März jedes Jahres die Flächen die nach dem 31. August 1998 ohne entsprechende Pflanzungsrechte mit Reben bepflanzt wurden, und die gemäß Absatz 1 gerodeten Flächen mit.“

So steht es in der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein. Soweit also die Rechtsgrundlage.
Frank Kupfer möchte den illegalen Weinbau aber noch aus einem anderen Grund untersagen: „Sächsischer Wein ist eine Spezialität. Seine Qualität ist weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt.“ Weil sich die Anzahl der mit „Gold“ bewerteten Weine im letzten Jahr fast verdoppelt hat, folgert Kupfer: „Diesen Erfolg sollten wir uns durch ungeeignete Experimente, bei denen der Wein nur eine Nebenrolle spielt, nicht kaputt machen.“ Das sehen die sächsischen Winzer genauso. Tafeltrauben hingegen darf die Gemeinde anbauen.

roRo (Text und Foto)

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