Sachsens Kabinett beschließt Wolfsmanagementverordnung
Landwirtschaft
Verordnung ergänzt bestehenden Wolfsmanagementplan
Am Dienstag hat das sächsische Kabinett in Ergänzung zum Wolfsmanagementplan eine Wolfsmanagementverordnung verabschiedet. Im Bundesland tauchten vor 20 Jahren die ersten Wölfe in Deutschland wieder auf. „Was aus Sicht des Naturschutzes erfreulich erscheint, führt auf der anderen Seite aber zu Konflikten. So beklagen Schäfer in steigender Zahl teils erhebliche Schäden durch Wolfsrisse in ihren Herden“, führt Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt aus. Die Verordnung ist eine Reaktion auf die Ausbreitung des Wolfes und soll Konflikte vermeiden. Dazu regelt sie „typische Situationen“, wann Wölfe vergrämt und entnommen werden dürfen. Mit der Verordnung will der Freistaat den zuständigen Behörden eine Rechtssicherheit für Maßnahmen geben.
Wölfe dürfen vergrämt werden, wenn sie sich an einem Wohngebäude aufhalten oder sich einem Menschen auf weniger als einhundert Meter nähern, sich nicht verscheuchen lassen und dadurch das öffentliche Leben gestört wird.
Eine Entnahme, also Tötung, können die zuständigen Behörden dann vornehmen, wenn sich ein Wolf einem Menschen auf weniger als 30 Meter nähert und eine Vergrämung erfolglos geblieben ist. Auch zur Vermeidung erheblicher wirtschaftlicher Schäden ist eine Entnahme möglich: überwindet ein Wolf die in der Verordnung genannten Schutzmaßnahmen innerhalb von zwei Wochen zweimal, kann er entnommen werden.
Die Verordnung enthält darüber hinaus ein landesweites Programm zur Besenderung von Wölfen. Um möglichst genaue Erkenntnisse über den Aufenthaltsort und die Bewegungsmuster der Wolfsrudel im Freistaat Sachsen zu erhalten, sollen landesweit einzelne Wölfe mit einem Senderhalsband ausgestattet werden.
Ebenfalls in der Verordnung wird die Arbeit der neuen Fachstelle Wolf im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) geregelt. Die Rissbegutachtung, die Beratung der Nutztierhalter, die Förderung präventiver Maßnahmen sowie wesentliche Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit werden bei dieser Fachstelle gebündelt und können so sachsenweit aus einer Hand umgesetzt werden. Die mit sechs Mitarbeitern besetzte Fachstelle soll mit Inkrafttreten der Verordnung im Mai 2019 ihre Arbeit aufnehmen.
Für Entscheidungen über die Entnahme bzw. die Vergrämung von Wölfen bleiben die Landkreise und Kreisfreien Städte zuständig. Nur diese Ebene besitzt die Ortskenntnis und kann die wirtschaftlichen oder sozialen Folgen von Konfliktsituationen mit Wölfen sicher einschätzen.
Eine weitere Regelung der Verordnung verbietet das Anlocken, das Füttern und die zielgerichtete Annäherung an Wölfe.
roRo