Saison-Arbeiterregelung bis Jahresende

Landwirtschaft

Zusammen Wohnen – Zusammen Arbeiten

Um die Ernten auch in der Corona-Pandemie zu sichern und gleichzeitig den Gesundheitsschutz zu gewährleisten, hatte die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, gemeinsam mit dem Bundesinnenminister und unter Einbeziehung des Robert-Koch-Instituts Anfang April einen verantwortungsvollen Korridor zur Einreise von Saisonarbeitern geschaffen. Im April und Mai durften jeweils 40.000 Saisonarbeitskräfte unter strengen Auflagen einreisen. Ende Mai wurde die Regelung bis zum 15. Juni verlängert. Bisher sind circa 39.000 Saisonarbeitskräfte eingereist.

Weiterhin, bis in den Herbst hinein, sind die Landwirte bei Ernte- und Pflanzarbeiten auf die Unterstützung ausländischer Fachkräfte angewiesen. Die Bundesministerin hat deshalb heute im Kabinett eine Neufassung des Konzeptpapiers vorgestellt. Erarbeitet wurde es in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Es berücksichtigt das aktuelle Infektionsgeschehen sowie den Wegfall von Beschränkungen bei der Einreise. Die neuen Regelungen treten zum 16. Juni in Kraft und gelten erst einmal bis zum 31. Dezember. Vorbehaltlich aktueller Änderungen des Pandemiegeschehens.

Auf den Betrieben gilt das Motto „Zusammen Wohnen – Zusammen Arbeiten“ und muss kleine, feste Teams abbilden. Das soll das Infektionsrisiko mindern und kann im Falle einer Infektion den Ausgangspunkt schneller isolieren. Die Kontrollverantwortung liegt bei den Behörden vor Ort.

Kein voller Ersatz

Die Regeln für Saisonarbeitskräfte sind nur ein Heftpflaster, denn der Mehraufwand für eine Saisonarbeitskraft wird zwischen 500 Euro (Rheinischer Landwirtschafts-Verband, RLV)) und 800 Euro (Netzwerk der Spargel- und Beerenanbauer)  geschätzt. Es fehlen Saison-AK, die Wohnungen können nur zur Hälfte besetzt sein und bei einem Abstand von 1,50 Meter verlängert sich die Erntezeit. Außerdem müssen die Betriebe Schutzmasken und Desinfektionsmittel anschaffen.

Daher fordert der RLV zusätzliche Hilfe von Nordrhein-Westfalen. Niedersachsen gehe mit einem Betrag von 150 Euro je beschäftigter Saison-Arbeitskraft voraus.

Nachdem heimische Erntehelfer in einer Welle der Solidarität ihre Hilfe bei den Bauern angeboten haben, zeigt die Analyse, dass es zwischen Wunsch und Wirklichkeit Unterschiede gibt. Viele sind nach dem ersten Tag auf dem Feld nicht mehr wiedergekommen [1].

Saison-AK neu denken

Die agrarpolitische Sprecherin von Die Linke, Kirstin Tackmann, will das Thema Saison-Arbeitskräfte grundsätzlich „neu denken“. Um das strukturelle Problem der Wanderarbeit zu lösen, müssen alternative, sozial gesicherte Modelle zur Organisation saisonaler Arbeit gefördert werden. Beispielsweise kann mit Arbeitgeberzusammenschlüssen saisonal anfallende Arbeit in der Region so organisiert werden, dass ganzjährig sozial gesicherte Arbeitsverhältnisse entstehen. Das stärkt die Versorgungssouveränität, die ländlichen Räume und den sozialen Zusammenhalt."

Lesestoff:

Das Konzeptpapier finden Sie hier: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/konzept-saisonarbeitskraefte-corona-200610.html

[1] https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/aktuelle-situation-der-spargel-und-beerenanbauer.html

Roland Krieg

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