Saisonstart für die Brennholzselbsterwerber

Landwirtschaft

Ausrüstung für die Werbung von Brennholz prüfen

Wer einen Holzkamin hat, kann sich einen Teil der steigenden Heizkosten sparen. Brennholz gibt zwar zu kaufen, aber viele suchen sich ihr Holz im Wald selbst. Das allerwichtigste: Niemand darf mit Säge, Axt und Motorsäge einfach in den Wald gehen, Äste und gar Bäume absägen. Das Bundeswaldgesetz besagt, dass Brennholzwerber eine Genehmigung vom Waldbesitzer oder Förster bedarf. Der weist den Brennholzwerbern auch die Waldstellen zu, die für die energetische Nutzung frei gegeben sind. Die meisten Landkreise stellen einen Holzsammelschein aus.

Die Ausrüstung überprüfen

Das zweitwichtigste ist die persönliche Sicherheit, denn Holz sägen oder gar Bäume fällen ist eine gefährliche Angelegenheit. Nicht nur wegen des Holzes, sondern auch wegen der gefährlichen Werkzeuge. Ein Bein ist schneller ab als ein Ast!

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat zum Start der Brennholzsaison eine Check-Liste für die Ausrüstung vorgelegt. Wer mit der Motorsäge in den Wald geht, sollte sich überlegen, ob er nicht einen Auffrischungskurs  auf einem Motorsägenlehrgang besuchen sollte. Die können beim Bezirksförster gebucht werden. Waldbesitzer sind angehalten bei den oft laienhaften Holzwerbern eine Selbstwerbererklärung auszustellen. Die klärt den Brennholzwerbern über die Gefährlichkeit der Waldarbeit auf und schließt eine Haftung aus. Dem Selbstwerber sollte seine Verantwortung gegenüber sich und seinen Begleitern klar gemacht werden. Ein Werber sollte nie allein in den Wald gehen.

Für die Arbeit mit der Motorsäge, sollte diese auf Funktionsfähigkeit überprüft werden, so wie bei Äxten, Sägen und Spalthammer der feste Sitz des Stiels geprüft wird. Jeans und Gummistiefel sind absolut fehl am Platz. Der Selbstwerber braucht für den Kopf einen Helm mit Gesichts- und Gehörschutz. Die Schnittschutzkleidung sollte auf Vollständigkeit geprüft werden, zu der auch Reflexstreifen gehören.

Nur wer sicher aus dem Wald zurückkommt, kann das Kaminfeuer auch genießen.

Lesestoff:

Die vollständige Check-Liste finden Sie unter https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/4/nav/2484/article/38456.html

Roland Krieg

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