Schleswig-Holstein regelt Maisanbau
Landwirtschaft
Optimierter Maisanbau in Schleswig-Holstein
Am Dienstag wurden in Schleswig-Holstein Empfehlungen
für den „optimierten Maisanbau“ vorgestellt. Rund 20 Prozent der Ackerfläche in
Deutschlands nördlichstem Bundesland werden derzeit mit Mais bepflanzt. Jeweils
die Hälfte der 194.000 Hektar Mais geht in den Milchviehstall und die Biogasanlage.
Der kontinuierlich angestiegene Maisanbau hat vor allem
bei Touristenverbänden Kritik hervorgerufen. Der Mais würde zu einer „Monotonisierung
der Landschaft führen“ und der Transport belaste das Wegenetz über Gebühr. Dr.
Juliane Rumpf, Landwirtschaftsministerin des Landes hat jetzt reagiert und
gemeinsame Empfehlungen mit dem Bauernverband herausgegeben.
Zunächst freiwillig
„Ich begrüße, dass zunächst mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung versucht wird, Empfehlungen zur Optimierung des Maisanbaus umzusetzen. Im Fokus stehen dabei Düngung, Bodenbearbeitung und Fruchtfolge“, so die Ministerin. Bauernverbandspräsident Werner Schwarz erläuterte: „Der Mais ist eine hochertragreiche Pflanze, mit der man Biomasse und Viehfutter effizient und Platz sparend erzeugen kann. Er ist deshalb aus wirtschaftlichen Gründen unverzichtbar.“ Die Empfehlungen sollen eine Balance zwischen Wirtschaftlichkeit und Landschaftsbild sein.
Die Vorschläge
So soll der Mais in eine standortangepasste Fruchtfolge
eingepasst werden. Je mehr Alternativpflanzen es für den Mais gibt, desto
leichter wird das sein, heißt es in der Empfehlung. Getreide als Ganzpflanze,
Ackergras und Rüben gelten in Schleswig-Holstein als Ersatz für den Silomais.
Gegen die Auswaschung von Nährstoffen und gegen Erosion
soll möglichst eine Winterbegrünung durchgeführt werden. Ein Düngungsplan soll
Überdüngung vermeiden und auf Moor- und Anmoorstandorte soll Grünland nicht
mehr umgebrochen werden.
Um das Wegenetz zu schützen sollen die Bankette
gepflegt werden, damit das Wasser besser abfließen kann. Gepflegte Knicks
helfen, die Straße schneller zu trocknen, damit bei Frost weniger Schäden
auftreten. Bauern und Lohnunternehmer sind angehalten auf dem Wegenetz nicht
schneller als 30 Stundenkilometer zu fahren.
Die Empfehlungen geben sogar vor, wann die
Erntearbeiten am Besten durchzuführen sind. Wenn es geht, sollen Sonn- und Feiertage,
die Abend- und Nachtstunden vermieden werden.
roRo