Schmerzmittel in der Tiermedizin

Landwirtschaft

Schmerzmitteltherapie oftmals bei Kleintieren

Psychopharmaka in der Tiermedizin werden in Schlachthäusern nicht verabreicht. Eine entsprechende Anfrage hat das Bundeslandwirtschaftsministerium noch vor Weihnachten beantwortet. Psychopharmaka im engeren Sinne wie Antidepressiva oder Hypnotika haben keine Zulassung für Lebensmittel liefernde Tiere. Als „Psychopharmaka“ im weiteren Sinne mit einer Wirkung auf neuronale Abläufe im zentralen Nervensystem gelten aber auch Analgetika für die Schmerzausschaltung oder zur Beruhigung wie sedative Mittel.

Davon sind 38 Arzneimittel im Verkehr, für deren Erhebung nach dem Arzneimittelgesetz keine rechtliche Grundlage besteht. Diese Mittel werden bei verschiedenen Schmerzarten wie Tumoren, Bandscheibenvorfall, Bauch- oder Zahnschmerzen nach Indikation eingesetzt und finden überwiegend bei Kleintieren Anwendung. Häufig handelt es sich dabei um „Nicht Steroidale Antiphlogistika“ (NSAID, NSAIR) wie Carprofen oder Meloxicam. Ebenfalls wird nach dem deutschen Veterinärportal Tiermedizin.de auch das Pyrazolon-Derivat Metamizol eingesetzt. In seinem Buch „Pharmakotherapie bei Haus- und Nutztieren“ schreibt Wolfgang Löscher, dass Metamizol als Injektionslösung für Rind, Pferd und Schwein im Handel ist. Nach EU-Verordnung darf das Mittel aber nicht bei Tieren angewandt werden, von denen Milch für den menschlichen Verzehr gewonnen wird. Veterinäre nutzen es bei Spasmen der glatten Muskulatur im Magen-Darm-Trakt (Koliken) und bei Schlundverstopfung durch Fremdkörper.

Roland Krieg

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