Schmidt zur EU-Öko-VO: „Ein Sieg der Vernunft“
Landwirtschaft
Abstimmungsvorlage zur EU-Öko-Verordnung steht
In einer Nachtsitzung von Mittwoch auf Donnerstag im Trilog haben sich Rat, Kommission und Europaparlament kurz vor Torschluss der maltesischen Ratspräsidentschaft auf eine Abstimmungsvorlage für die EU-Ökoverordnung geeinigt. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt nannte das Ergebnis auf dem Deutschen Bauerntag einen „sieg der Vernunft“. Wenn alle Mitgliedsstaaten zustimmen, kann die umstrittene Verordnung am 01. Juli 2020 in Kraft treten. Im Herbst muss das Parlament erst einmal zustimmen.
Die Vorlage wird genau untersucht, ob sie wirklich Fortschritte beinhaltet. Mehr „als auf dem weg“ ist sie nach Felix Prinz zu Löwenstein vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) nämlich nicht. „Eine Einigung im informellen Trilog bedeutet noch kein neues Bio-Recht“, so Löwenstein.
Die Kritikpunkte sind nicht vollständig ausgeräumt: So sollen risikobasierte Kontrollen lediglich strikter angewandt werden. Immerhin bleiben die jährlichen Öko-Kontrollen. Das Äquivalenzsystem für Drittstaaten läuft doch aus und soll innerhalb von fünf Jahren auf Angleichung der Bio-Importe auf EU-Standard angehoben werden. Die Bioproduktion soll grundsätzlich nur noch bodengebunden erfolgen dürfen. Ausnahmen für Gewächshäuser in den nordischen Ländern sollen aber eingeführt werden. Das Thema Grenzwerte ist nicht ausgeräumt und soll innerhalb von vier Jahren erneut vorgelegt werden.
Roland Krieg