Schwerin und Mainz sagen ?Ja?

Landwirtschaft

Gentechnikgesetz wird umgesetzt

> Eigentlich hätte das Gentechnikgesetz schon längst auf dem Weg sein sollen (s. Herd-und-Hof.de vom 22.09.2004). Doch sperrten sich ausgerechnet zwei rote Landesregierungen in Schwerin und Mainz gegen den Entwurf, weil sie Nachteile vor allem für die Wissenschaft fürchteten. Die Forscher haben in der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) einen starken Lobbyisten, der, wie bereits Anfang der Woche berichtet, einen Mahnbrief der Ökoverbände erhalten hat, sich sachlicher zu äußern. Die Forscher sehen im Gesetz keinen Unterschied zwischen Freilandversuchen zu Forschungszwecken und kommerziellem Anbau. Eine Koexistenz zwischen gentechnikfreiem und dem Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ist zwar vorgesehen, dennoch gibt die Haftung für Verunreinigungen der Ökofelder mit GVO den nächsten Streitpunkt bereits vor. In Kanada sind sich Ökobauern und GVO-Farmer mittlerweile spinnefeind, weil den alternativen Bauern ganze Absatzmärkte weggebrochen sind, da GV-Raps in ihre Felder einwanderte.

Entschädigungsfonds und Genpflanzenanbau
Gestern haben also die SPD-geführten Bundesländer im Vermittlungsausschuss alle zugestimmt und damit den Weg für eine gesetzliche Regelung frei gegeben. Damit wandert der Vorschlag zwar wieder in den Bundesrat, wo er auf Grund der Oppositionsmehrheit abgelehnt werden wird, dennoch reicht die Kanzlermehrheit im Bundestag für die Umsetzung. Das Gesetz wurde so formuliert, dass es nicht zustimmungspflichtig ist.
Hersteller gentechnisch veränderten Saatguts können nun in einen Entschädigungsfonds einzahlen, der mögliche Schäden auf herkömmlichen Feldern abdeckt. Die Hersteller sind in der Entschädigungspflicht, sofern bei Verunreinigungen kein einzelner Bauer als Verursacher ermittelt werden kann. Deswegen hatte der Deutsche Bauernverband vom GVO-Anbau abgeraten: Eine Entschädigung, die nicht durch Versicherungen abgedeckt werden, können den Betrieb schnell ruinieren. Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen wie Raps und Mais ist auch mit diesem Gesetz erlaubt. Verbraucherministerin Renate Künast will, so der Bayrische Rundfunk, Verbraucher allerdings durch hohe Auflagen schützen, nicht ungewollt mit GVO in Kontakt zu kommen.

Mais NK603 in Lebensmitteln erlaubt
Am Dienstag wurde gentechnisch modifizierter Mais der Sorte NK603 zur Verwendung in Lebensmitteln in der EU zugelassen. David Byrne, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz: ?Während meiner Amtszeit als Kommissar haben wir ein übersichtliches und strenges Verfahren für die Zulassung und Kennzeichnung gentechnisch veränderter Organismen, das auf eindeutigen wissenschaftlichen Gutachten basiert, eingeführt.? Durch die Kennzeichnung können die Verbraucher selbst entscheiden, ob sie das Produkt kaufen oder nicht.
Mais NK603 ist widerstandsfähig gegen das Herbizid Glyphosphat, das damit keine Schäden bei Mais als Leitkultur auf dem Feld anrichten kann. Die Zulassung hat 10 Jahre Gültigkeit.
Seit April gelten die Kennzeichnungsvorschriften und Baden-Württemberg konnte Anfang dieses Monats verkünden, dass bis auf eine Ausnahme keine kennzeichnungspflichtigen Produkte gefunden wurden. Greenpeace hatte schon kurz nach der neuen Kennzeichnungspflicht die Supermärkte untersucht und fand bundesweit lediglich vier Produkte mit GVO: Eine Suppe und ein Getränkepulver der Firma Herbalife, ein asiatisches Tofu-Produkt und den Schokoriegel Butterfinger von Nestlé, der jedoch bereits vor einigen Jahren schon einmal Testweise auf dem Markt war.

roRo

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