Schwerpunktkontrolle Rattengift

Landwirtschaft

Brandenburg überprüft Handel wegen Rattengift

Seit dem 01. Januar 2013 dürfen Schädlingsbekämpfungsmittel mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen nicht mehr gehandelt werden. Sie dürfen nur noch von ausgebildeten Schädlingsbekämpfern und Personen mit Sachkundenachweis verwendet werden. Die Mittel führen zum Tod durch innere Blutungen und haben in der Vergangenheit auch andere Organismen wie Wildtiere getroffen.

Zunächst einmal sind alle Mittel mit den Wirkstoffen Difenacoum und Defethialon aus dem Handel verbannt. In den nächsten Jahren folgen schrittweise Produkte mit blutgerinnungshemmenden Stoffen der zweiten Generation.

Das Land Brandenburg überwacht in dieser Woche schwerpunktmäßig den Handel auf solche Rodentizide. Ziel ist es, einen Überblick über die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften zu erhalten und das Verkaufspersonal zu sensibilisieren. Erste Kontrollen haben in der Vergangenheit gezeigt, dass der breiten Öffentlichkeit immer noch eine breite Palette an verbotenen Mitteln gegen Mäusen und Ratten angeboten wird. Immerhin sind mehr als 300 Mittel mit Verboten oder Einschränkungen belegt.

Zudem hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass Nager Resistenzen gegen diese Mittel erwerben können. Bis Ende der Woche wird die Aktion durchgeführt, teilt das Brandenburger Umweltministerium mit. Die Ergebnisse werden an die anderen Bundesländer und den zuständigen Bundesoberbehörden übermittelt, um aufgefallene Produkte bundesweit zu kontrollieren und anderweitige Schlussfolgerungen zu ziehen.

roRo

Zurück