Schwung für die Klagewelle gegen die Düngeverordnung
Landwirtschaft
Die Bauern hatten Recht
Wenn Mecklenburg-Vorpommern seine Düngeverordnung zurückziehen muss, dann liegt es nicht daran, dass die Landwirte mehr Nitrat ins Grundwasser verfrachten wollen. Zahlreiche Klagen gegen die Düngeverordnung sind in Planung, einige Bauernverbände raten dazu, die anderen warnen. Die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern fanden beim Oberlandesgericht Gehör. Das hatte Ende der Woche die Düngeverordnung von 2019 und in seiner geänderten Fassung von Dezember 2020 für unwirksam erklärt. 200 Landwirte hatten mit insgesamt 12 Normenkontrollklagen aufgemerkt.
Das Gericht erkannte in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil, gegen das es allerdings auch keine Revision gibt, die Beschwerden über fehlerhafte Messstellen an. Die Bundesländer als zuständige Organe hatten viele neue Messstellen für die Umsetzung der Nitratrichtlinie eingerichtet und fehlerhafte und defekte Messstellen entfernt. Dadurch wurden die so genannten „Roten Gebiete“ mit überhöhten Nitratwerten bis Ende 2020 wesentlich kleiner als ursprünglich ausgewiesen.
Für die Europäische Kommission war das Grund für ein neues Schreiben an die Bundesregierung, weil die Verkleinerung unerklärlich erschien. Die gemeinsame Antwort aus dem Bundesagrar- und Bundesumweltministerium an Brüssel steht noch aus.
Der bayerische Landesbauernpräsident Walter Heidl hält das Urteil für „richtungsweisend“. Es könnten andere Bundesländer folgen – alternativ müssten im Rahmen politischer Gespräche fachliche begründete Regelungen für Landwirtschaft und Gewässerschutz gefunden werden“. Zwei pensionierte Fachleute aus der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hatten Ende August einen neuen Ansatz mit der Stoffstrombilanz erarbeitet und im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt veröffentlicht. Die lückenlose Dokumentation würde den bürokratischen Aufwand für die Landwirte verringern und das Ordnungsrecht durch Eigenverantwortung ersetzen.
Die Stoffstrombilanz müsste aber den kompletten Kreislauf mit Futtermittelhändler, Biogasanlagen, Lagerhäuser und Güllehändler erfassen. Für angelieferte Mineraldünger sollte eine Meldepflicht eingeführt werden. Toleranzwerte orientieren sich an den naturräumlichen und klimatischen Verhältnissen und ermitteln einen zulässigen Überschuss ohne den Einsatz organischer Dünger.
Lesestoff:
Die alternative Düngeverordnung: https://www.wochenblatt-dlv.de/feld-stall/betriebsfuehrung/so-koennte-alternative-duengeverordnung-aussehen-566531
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