SH: Grünlandumbruchverbot in Wiesenvogelgebieten
Landwirtschaft
SH regelt Dauergrünland in Wiesenvogelgebieten
Die Bestände der Wiesenvögel in
Schleswig-Holstein sind dramatisch eingebrochen. In den letzten zehn Jahren
gebietsweise um bis zu 70 Prozent, teilte das Landwirtschaftsministerium mit.
Allen voran die Uferschnepfe. Neben dem Fuchs komme vor allem die Umwandlung
von Grünland zu Ackerland als Ursache in Frage, was alleine durch
Vertragsnaturschutz nicht kompensiert werden könne.
Daher hat
Landwirtschaftsministerin Dr. Juliane Rumpf am Freitag einen Erlass
herausgegeben, der demnächst im Amtsblatt veröffentlicht wird. Darin wird ein
geplanter Umbruch in den Wiesenvogelgebieten geregelt und Gebiete an der Unterelbe
und kleinere Flächen in verschiedenen Landkreisen.
Der Erlass sieht folgendes vor:
In der Brutzeit (01. April bis
30. Juni) darf kein Grünland umgebrochen werden. Außedem müssen innerhalb des
betroffenen Naturraums Ersatzflächen angeboten werden, die in Grünland
umgewandelt werden. Das neu zu schaffende Grünland muss qualitativ dem
umgebrochenen entsprechen, um einen ökologischen Verlust zu vermeiden.
Dr. Rumpf teilt zwar die
Bedenken, so etwas ordnungspolitisch zu regeln, aber „es blieb angesichts des
deutlichen Rückgangs der Wiesenvogelbestände keine andere Wahl.“ Der erlass
gilt zunächst einmal für zwei Jahre. Bei Detailfragen können sich die Bauern an
das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Flintbek
wenden.
roRo