SH: Grünlandumbruchverbot in Wiesenvogelgebieten

Landwirtschaft

SH regelt Dauergrünland in Wiesenvogelgebieten

Die Bestände der Wiesenvögel in Schleswig-Holstein sind dramatisch eingebrochen. In den letzten zehn Jahren gebietsweise um bis zu 70 Prozent, teilte das Landwirtschaftsministerium mit. Allen voran die Uferschnepfe. Neben dem Fuchs komme vor allem die Umwandlung von Grünland zu Ackerland als Ursache in Frage, was alleine durch Vertragsnaturschutz nicht kompensiert werden könne.
Daher hat Landwirtschaftsministerin Dr. Juliane Rumpf am Freitag einen Erlass herausgegeben, der demnächst im Amtsblatt veröffentlicht wird. Darin wird ein geplanter Umbruch in den Wiesenvogelgebieten geregelt und Gebiete an der Unterelbe und kleinere Flächen in verschiedenen Landkreisen.

Der Erlass sieht folgendes vor:

In der Brutzeit (01. April bis 30. Juni) darf kein Grünland umgebrochen werden. Außedem müssen innerhalb des betroffenen Naturraums Ersatzflächen angeboten werden, die in Grünland umgewandelt werden. Das neu zu schaffende Grünland muss qualitativ dem umgebrochenen entsprechen, um einen ökologischen Verlust zu vermeiden.
Dr. Rumpf teilt zwar die Bedenken, so etwas ordnungspolitisch zu regeln, aber „es blieb angesichts des deutlichen Rückgangs der Wiesenvogelbestände keine andere Wahl.“ Der erlass gilt zunächst einmal für zwei Jahre. Bei Detailfragen können sich die Bauern an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Flintbek wenden.

roRo

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