SH schränkt Angelscheine ein

Landwirtschaft

Urlauberfischereischein in SH enger gefasst

Am 15. Juli tritt eine Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes (LFischG-DVO)für Schleswig-Holstein in Kraft.

So wurden die Regelungen für den sogenannten „Urlauberfischereischein“, der für einen begrenzten Zeitraum prüfungsfrei ausgegeben wird, geändert. Die Voraussetzungen werden enger gefasst, um den Ausnahmecharakter stärker zu wahren. „Wir freuen uns, wenn Touristen zum Angeln nach Schleswig-Holstein kommen. Es müssen aber Tierschutz- und Artenschutzaspekte stärker beachtet werden“ sagte Umwelt- und Fischereiminister Robert Habeck. Der Urlauberfischereischein wird deshalb künftig nur noch zweimal im Jahr für jeweils 28 Tage erteilt (bisher dreimal). Außerdem wird zusammen mit der Genehmigung ein umfangreiches und praxisnahes Merkblatt ausgegeben, das den angehenden Angler über wichtige Tierschutzaspekte und den Fischartenschutz informiert. Auf die rechtlichen Konsequenzen bei Nichtbeachtung wird explizit hingewiesen, und der Angler muss bescheinigen, dass er sich mit dem artgerechten Betäuben und Töten sowie mit Artenschutzaspekten auseinandergesetzt hat. Im Falle der Nichtbeachtung drohen Geldbußen bis zu 25.000,- Euro.

Wenn das Angeln auf kommerziellen Angelkuttern und an gewerblichen Angelteichen unter fachkundiger Aufsicht erfolgt, kann der Betreiber die Verantwortung für Tierschutz- und Artenschutzbelange übernehmen und die Angler anleiten. Ein Fischereischein ist dann künftig nicht mehr erforderlich. „Die Einhaltung des Tier- und Artenschutzes kann in diesen Fällen gut durch entsprechende Aufsicht gewährleistet werden. Deshalb haben wir im Interesse des Tourismus Bürokratie abgebaut“, sagte Habeck heute. Diese Regelung greift nur, wenn der gewerbliche Anbieter davon Gebrauch machen möchte und die entsprechende Verantwortung übernimmt. Ansonsten ist weiterhin ein Fischereischein oder ein Urlauberfischereischein erforderlich. Zu beachten ist, dass in jedem Falle die Fischereiabgabe in Höhe von 10 Euro jährlich zu entrichten ist – auch beim Fischfang vom Angelkutter oder am Angelteich.

Stk SH / roRo

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