SH verlängert Dauergrünlanderhaltungsgesetz

Landwirtschaft

Dauergrünlanderhaltungsgesetz in SH hat sich bewährt

Das 2013 in Kraft gesetzte und auf fünf Jahre beschlossene Dauergrünlanderhaltungsgesetz in Schleswig-Holstein wurde diesen Mittwoch vom Kabinett in Kiel nach seiner Evaluierung verlängert.

„Das Dauergrünlandgesetz von 2013 hat sich bewährt. Der Evaluationsbericht macht deutlich, dass es sich hier um ein wirksames Gesetz handelt, auf das wir nicht verzichten können. Wir haben vor dem Inkrafttreten des DGLG viel Dauergrünland an den Ackerbau – häufig an den Maisanbau – verloren, mit teilweise erheblichen ökologischen Folgen. Darum wollen wir das zunächst befristete Gesetz nun fortschreiben, denn sonst könnten weitere Verluste drohen. Ziel der Gesetzesänderung ist es deshalb, Dauergrünland auch in Zukunft möglichst umfassend zu bewahren, das ist nicht nur gut für den Boden- und Gewässerschutz, sondern auch für die Biodiversität und das Klima“, sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck.

Noch diesen Sommer soll die Verlängerung über das Jahresende 2018 dem Landtag zugeführt werden. Die Evaluierung hat einige Anpassungen hervorgebracht. So wird es eine Bagatellregelung geben und ein Abgleich mit EU-Regeln für Dauergrünland. Neu ist die Aufnahme des Punktes Winderosion. Diese hat in den letzten Jahren auf nicht ausreichend bewachsenen Ackerflächen zugenommen. In den Verkehrsnachrichten wurde öfters vor Sand- und Staubstürmen gewarnt. Um die Gefährdung von Bodenverwehungen, Humusverlusten und Nährstoffverlusten zu minimieren, werden Flächen mit hoher und sehr Erosionsgefährdung in die Schutzkulisse aufgenommen.

In Schleswig-Holstein ist knapp ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche Dauergrünland. Das ist Grünland nach fünf Jahren Gras oder Grünfutteranbau. Zwischen 2010 und 2017 ist die Fläche von 313.900 auf 330.500 ha angewachsen. Der Anteil an der landwirtschaftlichen Fläche allerdings sank von 2,15 auf 1,97 Prozent.

roRo

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