SN: Jagdgesetz zur Anhörung frei
Landwirtschaft
Sachsen regelt Jagdgesetz neu
Landwirtschaftsminister Frank Kupfer in Sachsen hat den
im Landeskabinett eingebrachten Entwurf für ein neues Jagdgesetz zur Anhörung
frei gegeben. „Nach über 20 Jahren ist es an der Zeit, die jagdgesetzlichen
Regelungen an die geänderten fachlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen
Rahmenbedingungen anzupassen und die Jagd zukunftsfähig zu gestalten“, so
Kupfer.
Jagd-, Umwelt-, Naturschutz- und Berufsverbände sowie
die kommunalen Spitzenverbände können jetzt Stellung zu dem Entwurf nehmen.
Nach der Anhörung will das Kabinett eine zweite Fassung noch in diesem Jahr dem
Landtag zuleiten. Im Sommer 2012 soll das neue Gesetz in Kraft treten.
Im Wesentlichen soll die Eigenverantwortung der
Grundeigentümer und Jäger gestärkt werden. Das neue Gesetz will weniger Regeln
beinhalten. Vorgesehen ist eine Vereinfachung der Abschussplanung. So soll beim
Rehwild auf die behördliche Bestätigung verzichtet werden. Abschussmeldungen
sollen auch Online erfolgen, für Hegegemeinschaften ist eine jagdbezirksübergreifende
Gruppenabschussplanung möglich.
Für die Jagd auf Wasservögel soll die Verwendung von
bleihaltiger Schrotmunition verboten werden. Totschlagfallen dürfen auch nicht mehr
verwendet werden. Für den Abschuss wildernder Hunde muss eine Genehmigung der
Jagdbehörde vorliegen.
roRo