SN: Jagdgesetz zur Anhörung frei

Landwirtschaft

Sachsen regelt Jagdgesetz neu

Landwirtschaftsminister Frank Kupfer in Sachsen hat den im Landeskabinett eingebrachten Entwurf für ein neues Jagdgesetz zur Anhörung frei gegeben. „Nach über 20 Jahren ist es an der Zeit, die jagdgesetzlichen Regelungen an die geänderten fachlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen und die Jagd zukunftsfähig zu gestalten“, so Kupfer.
Jagd-, Umwelt-, Naturschutz- und Berufsverbände sowie die kommunalen Spitzenverbände können jetzt Stellung zu dem Entwurf nehmen. Nach der Anhörung will das Kabinett eine zweite Fassung noch in diesem Jahr dem Landtag zuleiten. Im Sommer 2012 soll das neue Gesetz in Kraft treten.
Im Wesentlichen soll die Eigenverantwortung der Grundeigentümer und Jäger gestärkt werden. Das neue Gesetz will weniger Regeln beinhalten. Vorgesehen ist eine Vereinfachung der Abschussplanung. So soll beim Rehwild auf die behördliche Bestätigung verzichtet werden. Abschussmeldungen sollen auch Online erfolgen, für Hegegemeinschaften ist eine jagdbezirksübergreifende Gruppenabschussplanung möglich.
Für die Jagd auf Wasservögel soll die Verwendung von bleihaltiger Schrotmunition verboten werden. Totschlagfallen dürfen auch nicht mehr verwendet werden. Für den Abschuss wildernder Hunde muss eine Genehmigung der Jagdbehörde vorliegen.

roRo

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