SN: Kormorane weiter im Visier

Landwirtschaft

Kormoran-Abschuss in Sachsen bleibt

Am Dienstag hat das sächsische Kabinett beschlossen, dass auch künftig der Abschuss des Kormorans unter bestimmten Bedingungen erlaubt bleibt. Damit gilt die sächsische Kormoranverordnung auch über den 31. Dezember hinaus – sonst wäre sie ausgelaufen.

Fischerei und Naturschutz
Seit der Kormoranverordnung werden in Sachsen jährlich etwa 2.300 Kormorane geschossen. Auch die Entstehung von Brutkolonien darf wie bisher außerhalb der Brutzeit verhindert werden.
Agrarminister Frank Kupfer erklärte, dass der Schritt notwendig gewesen sei, um einen Kompromiss zwischen Fischerei und Naturschutz zu finden: „Nicht nur Kormorane, sondern auch Fische und die Teichwirtschaft bedürfen unseres Schutzes.“ Die Verordnung gilt seit 2007 und habe gezeigt, dass die Kormoranpopulation kaum verändert und der Fischerei erheblicher Schaden vermieden wurde.
Nach der Verordnung dürfen Teichwirte, Inhaber und Pächter, Kormorane in einem Gebiet von 200 Meter um das Fischereigewässer jagen, wenn sie einen Jagdschein haben.
Die jährliche Schadenssumme bei den Fischern habe sich durch die Kormoranverordnung von rund einer Million Euro auf 200.000 Euro verringert.

roRo

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