SN: Kormorane weiter im Visier
Landwirtschaft
Kormoran-Abschuss in Sachsen bleibt
Am Dienstag hat das sächsische Kabinett beschlossen, dass auch künftig der Abschuss des Kormorans unter bestimmten Bedingungen erlaubt bleibt. Damit gilt die sächsische Kormoranverordnung auch über den 31. Dezember hinaus – sonst wäre sie ausgelaufen.
Fischerei
und Naturschutz
Seit
der Kormoranverordnung werden in Sachsen jährlich etwa 2.300 Kormorane
geschossen. Auch die Entstehung von Brutkolonien darf wie bisher außerhalb der
Brutzeit verhindert werden.
Agrarminister
Frank Kupfer erklärte, dass der Schritt notwendig gewesen sei, um einen
Kompromiss zwischen Fischerei und Naturschutz zu finden: „Nicht nur Kormorane,
sondern auch Fische und die Teichwirtschaft bedürfen unseres Schutzes.“ Die
Verordnung gilt seit 2007 und habe gezeigt, dass die Kormoranpopulation kaum
verändert und der Fischerei erheblicher Schaden vermieden wurde.
Nach
der Verordnung dürfen Teichwirte, Inhaber und Pächter, Kormorane in einem
Gebiet von 200 Meter um das Fischereigewässer jagen, wenn sie einen Jagdschein
haben.
Die
jährliche Schadenssumme bei den Fischern habe sich durch die Kormoranverordnung
von rund einer Million Euro auf 200.000 Euro verringert.
roRo