Sonder-AMK im Juli

Landwirtschaft

Özdemir will mit den Ländern bei der GAP nachjustieren

Der blaue Brief der EU-Agrarkommission hat im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Spuren hinterlassen. Nach dem Beobachtungsbrief aus Brüssel wurden ausgerechnet bei grünen Themen der Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen in der ersten Säule zu wenig Details aufgeschrieben. Daraufhin hat Minister Cem Özdemir den Vorsitzenden der Agrarministerkonferenz (AMK), Sven Schulze aus Sachsen-Anhalt, eine Sonder-Sitzung im Juli einzuplanen.

Die Sonder-AMK soll stattfinden, sobald nach den technischen Gesprächen mit der Kommission Klarheit darüber herrscht, welcher Änderungsbedarf an den nationalen Umsetzungsrechtsakten konkret besteht. Dies wird voraussichtlich Mitte Juli der Fall sein. Özdemir sagte am Mittwoch: „Ich möchte mit den Ländern Handlungsoptionen ausloten, um den GAP-Strategieplan weiter zu optimieren. Wir müssen den Transformationsweg hin zu einer nachhaltigen Landwirtschaft und krisenfesten Betrieben konsequent weitergehen – dazu braucht es Einigkeit zwischen Bund und Ländern.“

Die Tagesordnung ist lang:

Die EU-Kommission fordert im Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine nachdrücklich auf zu prüfen, wie die Interven­tionen stärker so ausgestaltet werden können, dass die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, mineralischen Düngemitteln und Eiweißpflanzen sowie anderen externen Betriebsmitteln verringert wird sowie die Resilienz der Landwirtschaft gewährleistet wird.

Die Kommission bittet Deutschland, Qualitätsregelungen, Anpassungen an neue Verbraucher­anforderungen, kürzere Lieferketten sowie die betriebsübergreifende Zusam­men­arbeit im Hinblick auf die Steigerung des Wertes landwirtschaftlicher Erzeug­nisse stärker im GAP-Strategieplan widerzuspiegeln.

Deutschland wird aufgefordert, die geplante grüne Architektur im Bereich der um­welt- und klimabezogenen Ziele ehrgeiziger auszugestalten. Insbesondere seien bei den Standards des „Guten land­wirtschaftlichen und ökologischen Zustands“ (GLÖZ) Anpassungen vorzunehmen, um dem Rechtsrahmen zu entsprechen. Dies kann in Änderungen jedenfalls der GAP-Konditionalitäten-Verordnung münden, die parallel zur Wiedereinreichung des GAP-Strategieplan-Entwurfs im Verordnungsverfahren vorgenommen werden. Auch erbit­tet die Kommission genauere Angaben zu den von den Ländern festzulegenden Spezifikationen/Ausnahmen (Länderermächtigungen in GAP-Konditionalitäten-Gesetz und ‑Verordnung).

Zudem wird Deutschland aufgefordert, die Ziele des prioritären Aktionsrahmens für die Natura2000-Umsetzung stärker zu berücksichtigen und die vorgeschlagenen Interventionen stärker an diesem auszurichten.

Deutschland wird auch aufgefordert, u. a. bei den Öko-Regelungen Überprüfungen vorzunehmen, z. B. im Hinblick auf „carbon farming“ und Wasserqualität.

Deutschland wird aufgefordert, weitere ehrgeizige quantitative nationale Werte für die Ziele der Farm-to-Fork-Strategie vorzulegen. Die Kommission sieht insbesondere Hand­lungsbedarfe in den Bereichen Nährstoffverluste, ökologische Landwirtschaft (große Diskrepanz zwischen Ziel der Bundesregierung (30 Prozent) und ausgewiesenem Zielwert (rund 14 Prozent) sowie Landschaftselemente mit großer Vielfalt. Bezüglich der Zielerreichung beim ökologischen Landbau weist die Kommission auch auf das Potenzial im Rahmen der lokalen Lebensmittelerzeugung und der lokalen Strukturen in der Lebensmittelkette hin.

Deutschland wird aufgefordert, insbesondere im Hinblick auf die Nährstoffbelastung und die Eutrophierung im Grundwasser und den Oberflächengewässern Inter­ven­tionen zum Verbot oder zur Verringerung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln zu stärken.

Deutschland wird aufgefordert, die für einen Großteil der Interventionen geltende Zuordnung zu nur einem Ergebnisindikator zu überarbeiten und bei Interventionen, bei denen unmittelbare und erhebliche Verknüpfungen mit anderen Ergebnisindika­toren als den bislang ausgewählten bestehen, Zielwerte für zusätzliche Ergebnisindi­katoren festzulegen bzw. die Zielwerte zu überarbeiten; dabei sollte es gegebenen­falls die Konzeption der Intervention berücksichtigen. In ähnlichem Sinne wird Deutschland aufgefordert, gegebenenfalls weitere Verknüpfungen zwischen Interventionen und spezifischen Zielen herzustellen.

Deutschland wird aufgefordert darzulegen, warum die regionale Anwendung sowie die Fördervoraussetzungen, Anforderungen und Verpflichtungen vor dem Hinter­grund der zu deckenden Bedarfe gerechtfertigt und ausreichend sind. Die Kommission wird sich also bei vielen Interventionsbeschreibungen nicht mit dem bisherigen Abstraktionsgrad zufriedengeben. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Umsetzung des GAP-Strategieplans und die Aufgabenerfüllung der Verwaltungsbehörden für die Förderperiode.

Das Potenzial kooperativer Ansätze in der Agrarumwelt- und Klimaförderung und ergebnisorien­tierter Regelungen sollte nach Einschätzung der Kommission in mehr Ländern ausgeschöpft werden.

Roland Krieg

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