Sozialversicherung der Bauern

Landwirtschaft

Neuer Bundesträger für landwirtschaftliche Sozialversicherung

Wer Tiere hält muss an 365 Tagen im Jahr arbeiten. In diesem Jahr hat das Wetter nicht nur zur eigentlichen Erntezeit den Bauern die Wochenenden vermiest, weil sie ständig nach Regenpausen Ausschau hielten. Viel Arbeit für wenig Verdienst. Der aktuelle Situationsbericht des Deutschen Bauernverbandes weist ein Unternehmensergebnis von 30.800 Euro aus. Auf den Monat verrechnet kommt der Bauern auf 1.830 Euro brutto. Doch davon muss er noch seine Steuern und Sozialabgaben bezahlen. Und Geld für Investitionen muss ebenfalls abgezweigt werden.

Neuer Bundesträger

Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV) hat seit Jahren das Problem, dass sie von immer weniger Bauern finanziert wird. Viele Bauern geben auf, Höfe finden keine Nachfolger. Damit sinkt die Einzahlungssumme. Anfang des Jahres hat das Statistische Bundesamt genau nachgezählt: 187.000 Betriebe in Deutschland werden von Betriebsinhabern geführt, die älter als 45 Jahre sind. Zusammen bewirtschaften sie 7,5 Millionen Hektar Land. Doch für zwei Drittel der Betriebe steht noch gar kein Nachfolger fest. Kleinere werden vom Markt verschwinden und fehlen der Sozialgemeinschaft.
Das will die Bundesregierung ändern und hat am Mittwoch im Kabinett einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der mit einem neuen Träger „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ die Vorsorge für Bauern gerechter gestalten will. Der neue Träger soll im Deutschland einheitliche Beiträge erheben, damit es keine weiteren Wettbewerbsverzerrungen durch verschiedene Belastungen gibt. Zum neuen Bundesträger werden die bisherigen regionalen Träger und der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zusammengeführt. Als selbstverwaltete Körperschaft wird sie der Rechtsaufsicht des Bundesversicherungsamtes unterliegen.
Die LSV ist für die Selbstständig tätigen Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus tätig und umfasst auch die Eheleute und mitarbeitenden Familienangehörigen, Altenteiler und mitversicherten Kinder.
Der älteste Teil ist die landwirtschaftliche Unfallversicherung aus dem Jahr 1885. Hinzugekommen sind 1957 die Alterssicherung, 1972 die Krankenversicherung und 1995 die Pflegeversicherung.

Aigner: Bauern sind gestärkt

Der Umbau wird mit zusätzlichen Bundesmitteln in Höhe 150 Millionen Euro finanziert. Für Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner gut angelegtes Geld. „Mit dieser Reform entsteht eine Solidargemeinschaft für alle Landwirte in Deutschland. Sie bildet die Grundlage dafür, unser bewährtes berufsständisches soziales Sicherungssystem im Interesse der Landwirte und ihrer Familien dauerhaft zu sichern und seine Leistungsfähigkeit zu erhalten.“

Hofabgabeklausel

Neuerungen gibt es bei der so genannten Hofabgabeklausel. Hinter diesem Begriff steht die Verpflichtung, beim Übergang ins Rentenalter den Hof an den Nachfolger abzugeben. Ohne Abgabe des Hofes wird keine Rente gezahlt.
In der Branche ist das ein umstrittenes Instrument. Das landwirtschaftliche Wochenblatt Westfalen-Lippe forderte für Landwirte das gleiche Recht und Vorgehen wie bei anderen Versicherten. Hintergrund ist, dass über die Hälfte der Flächen gepachtet sind und Scheinverträge abgeschlossen wurden.
Für den Bund der Deutschen Landjugend hingegen ist die Hofabgabeklausel wichtig. BDL-Vorsitzender Gunther Hiestand sieht darin einen Anreiz, „ihren Hof zu einem Zeitpunkt zu übergeben, zu dem der Betrieb wirtschaftlich erfolgreich ist.“ In anderen Ländern wird mit der Übergabe so lange gewartet, bis auch der Nachfolger dem Rentenalter nahe ist.
Diese Position hat der Deutsche Bauernverband (DBV) übernommen. Die Hofabgabeklausel sei ein wichtiges strukturpolitisches Instrument, das die Flächengrundlage für den Betrieb und einen rechtzeitigen Nachfolger sichert. Problemfälle wie die gewerbliche Tierhaltung, Verpachtungen von Forst- und Steillagenweinbauflächen und Nichtgewährung der Bäuerinnenrente sind durch die Ehegatten zu lösen, stellte der DBV in einem Positionspapier fest.
Das Kabinett hält an der Hofabgabeklausel fest, ändert sie jedoch: „Bereits nach den bisher geltenden Regelungen kann eine Hofabgabe in vielfältiger Weise erfolgen. Zum Beispiel durch Veräußerung, Verpachtung, Rückgabe von Pachtflächen, Stilllegung oder auch als Abgabe unter Ehegatten. Diese Möglichkeiten können auch miteinander kombiniert werden.“

Roland Krieg

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