Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Landwirte in Flutgebieten
Landwirtschaft
Steuerliche Maßnahmen für Landwirte in der Hochwasserkatastrophe
Viele landwirtschaftliche Betriebe stehen wegen der verheerenden Flutkatastrophe vor den Scherben ihrer Existenz. Für sie stellt sich nun die Frage, ob und vom wem sie Hilfe und Unterstützung erwarten können. Um die Flutopfer zumindest finanziell zu entlasten, haben die Finanzministerien von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie das Bayerische Staatsministerium für Finanzen eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen und Sonderregelungen für Land- und Forstwirtschaft beschlossen. Unter anderem betreffen sie die Einkommenssteuer, die Wiederbepflanzung sowie den Verlust von relevanten Unterlagen und Spendennachweisen.
So kann nach Einschätzung der Agentur ETL Agrar & Forst für Steuer-, Rechts- und Agrarberatung Landwirten, deren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt wird, die auf den Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung entfallende Einkommensteuer ganz oder zum Teil erlassen werden. Auch können die für die Herrichtung und Wiederanpflanzungen zerstörter Anlagen entstehenden Aufwendungen ohne nähere Prüfung sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Im Zuge der Zerstörungen durch die Flut sind relevante Dokumente oft unwiederbringlich verloren. Betroffene können jedoch aufatmen. „Aus dem Verlust von Unterlagen sollen grundsätzlich keine nachteiligen steuerlichen Folgen gezogen werden. Der Steuerpflichtige sollte den Verlust bzw. die Vernichtung zeitnah dokumentieren bzw. nachweisen oder glaubhaft machen“, so Benjamin Hummel.
Lesestoff:
https://www.etl-agrar-forst.de/aktuelles/steuerliche-massnahmen-zur-hochwasserkatastrophe-2021
ETL / roRo