Stilllegungsprämie für Fischereifahrzeuge in MV

Landwirtschaft

Fangquoten stillgelegter Fischerei geht an Jungfischer

Den Küstenfischern des Landes können ab sofort aus Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF), des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei einer endgültigen Stilllegung von Fischereifahrzeugen Ausgleichszahlungen gewährt werden.

Aufgrund der aktuell schlechten Situation des Dorsch- und Heringsbestandes der westlichen Ostsee und des Dorschbestandes der östlichen Ostsee befinden sich die deutschen Fangkapazitäten und Fangmöglichkeiten in einem erheblichen Ungleichgewicht, teilt das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern mit. Wissenschaftliche Prognosen lassen mittelfristig keine grundlegende Besserung erwarten.

„Die Gewährung der Ausgleichszahlungen ist ein wichtiger Schritt, der sowohl den Belangen der Fischereiunternehmen, als auch der notwendigen Anpassung der Flotte an die langfristig verfügbaren Fangmöglichkeiten für Dorsch und Hering in der Ostsee Rechnung trägt“, sagt Agrar- und Fischereiminister Dr. Till Backhaus.

Die stillgelegten Fahrzeuge müssen nach europäischem Recht abgewrackt werden oder im Falle von traditionellen hölzernen Schiffen im Rahmen der Wahrung des maritimen Erbes an Land bleiben.

„Die Quotenansprüche der endgültig ausscheidenden Fischereifahrzeuge fallen zunächst an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zurück, die in Deutschland für die Bewirtschaftung der nationalen Fangquoten zuständig ist. Die frei gewordenen Quotenanteile sollen zielgerichtet zur Unterstützung der von den Fangeinschränkungen der letzten Jahre am meisten betroffenen Fischereibetriebe, insbesondere der Kleinen Küstenfischerei und jungen Fischern bei Unternehmensgründungen, eingesetzt werden.

LM MV

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