„Stölzinger Wölfin“ soll entnommen werden

Landwirtschaft

Bauernverband Hessen fordert Wolfsentnahme

Die Hessischen Weidetierhalter fordern die Entnahmen der so genannten „Stölzinger Wölfin“ bei Agrarministerin Priska Hinz ein. Das Stölzinger Gebirge liegt mitten in Osthessischen Bergland zwischen Hessisch-Lichtenau und Rotenburg an der Fulda. Im vergangenen Jahr wurde im Umfeld des Bergrückens erstmals eine Wölfin gesichtet, die sich mittlerweile sesshaft eingerichtet hat. Für Hessen ist das nach dem Vogelsberg ein zweites Wolfsterritorium. Die Wölfin trägt das Kürzel GW1409f und hinterließ ihre genetischen Spuren erstmals am 01. August 2019 an einem gerissenen Stück Rotwild, wusste die Werra-Rundschau im April dieses Jahres zu berichten. Im Juni hat zunächst der Schafhalterverband den Abschuss eingefordert, weil das Tier bereits mehrere Nutztiere gerissen hat. Der Landesbauernverband hat Ende vergangener Woche genau nachgerechnet: 22 Schafe, Ziegen und Kälber sind der Wölfin zum Opfer gefallen.

Im benachbarten Werra-Meißner-Kreis hat die Wölfin am 05. Mai zwei Kälber gerissen. Die genetische Bestätigung ging nach Meldung von Osthessen-News diesen Samstag ein.

Urteile mit verschiedenem Ausgang

„Hessens Landwirtschaftsministerin Priska Hinz ignoriert die berechtigten Sorgen unserer Weidetierhalter. Für die Ministerin hat der Schutz des Wolfes offensichtlich einen höheren Stellenwert als das Leben von Schafen, Ziegen, Rindern und Pferden“, kritisiert der Vizepräsident des Hessischen Bauernverbandes, Volker Lein. Wenn ernsthafte Schäden auftreten, darf nach Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom Frühjahr 2020 das Tier „entnommen“ werden. Lein bezieht sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Niedersachsen, dass kürzlich erst in einem vergleichbaren Fall den Abschuss zweier Wölfe erlaubt hat.

Gerichtsurteile können auch anders ausfallen. In Thüringen machen sich die Weidetierhalter Sorgen wegen der „Ohrdrufer Problemwölfin“, die seit 2014 auf dem Truppenübungsplatz in Ohrdruf sesshaft ist. Allein im vergangenen Jahr hat sie rund 180 Nutztiere gerissen. Gegen die Entnahme hatte der  NABU geklagt und bekam Anfang Juli  vom Oberverwaltungsgericht Weimar Recht. Das Umweltministerium hatte am 19. Dezember die Zulassung für eine Entnahme der Wölfin GW267f bis zum 30. April 2020 beantragt. Dagegen hatte der NABU am 14. Januar geklagt, „da ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der sreitgegenständlichen Verfügung bestünden.“ Die Wölfin lebe in einem Natura 2000-Gebiet und „sei dort als prioritär zu schützende Tierart ausgewiesen.“ Das OVG Weimar hat entschieden, dass hier der Habitatschutz höher als der allgemeine Artenschutz zu bewerten ist und ein formalisiertes Prüfungsverfahren erfordere. Würde die Wölfin abgeschossen, könne der verpaarte Rüde keine überlebensfähige Population im Sinne des FFH-Gebietes bilden. Das Wolfspärchen aber gehöre zum festgelegten Erhaltungsziel des FFH-Gebietes. Eine Entnahme der Wölfin und eventuell des Wolfes  würden die Erhaltungsziele des Residenzgebietes beeinträchtigen.  Vielmehr dürfe hinterfragt werden, ob die „Wiederherstellung der Grasfluren auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz erreicht werden kann, wenn diese Fläche durch Schafe und Ziegen beweidet werden müsse“. Darüber aber müsse das Gericht nicht entscheiden. (AZ 3 EN 375/20).

Höhere Prämien reichen nicht

„Die vom hessischen Landwirtschaftsministerium propagierten sehr aufwändigen und teuren Herdenschutzmaßnahmen, die Erhöhung der Herdenschutzprämie und die im Februar beschlossene Weidetierprämie sind zwar anerkennenswert, die Maßnahmen helfen aber nicht wirklich“, hebt Lein hervor.

Roland Krieg

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