Stoffstrombilanz für Ökobetriebe

Landwirtschaft

LWK NRW hilft Ökobauern beim Nährstoffvergleich

Ökolandbau hat nichts mit „Pi mal Daumen“ zu tun. Die Dünge-Verordnung ist auch für Betriebe des ökologischen relevant und setzt genau Kenntnisse über die Nährstoffströme im Betrieb voraus.

Das Ökoteam der Landwirtschaftskammer (LWK) Nordrhein-Westfalen hat sich neu aufgestellt und bietet Unterstützung beim Nährstoffvergleich und der Stoffstrombilanz. Erst die tatsächliche Situation auf den Betrieben ermöglicht eine gezielte Beratung.

Das Ökoteam der LWK übernimmt ab sofort folgende Berechnungen:

Nährstoffvergleich WJ 18/19 oder Kalenderjahr 2019 (Erstellungsfrist: 31.03.2020)

Düngebedarfsermittlung für das Erntejahr 2020 (Erstellungsfrist: vor der Düngemaßnahme)

Neu: Stoffstrombilanz WJ 18/19 (Frist bis zum 31.12.2019) oder Kalenderjahr 2019 (Frist bis zum 30.06.2020). Für den Ökobereich gilt: Eine Stoffstrombilanz müssen vorerst nur die Betriebe erstellen, die durch eigene Viehhaltung ein Wirtschaftsdüngeranfall von über 750 kg N im Jahr aufwiesen und darüber hinaus mehr als 750 kg N in Form von Wirtschaftsdünger aufnehmen, oder im Vorjahr die Salden für N (3-jährig) oder P (6-jährig) überschritten haben.

Für die Dienstleistung gibt es eine digitale Excel-Tabelle und kostet im günstigsten Fall weniger als 100 Euro. Ansprechpartner ist David Büchler in 48167 Münster

Lesestoff:

https://www.oekolandbau.nrw.de/

roRo

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