Streit um das Weidetagebuch

Landwirtschaft

BW hält an Weidetagebuch fest

Der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) bedauert das Festhalten der Landesregierung am Weidetagebuch. Für die Weideprämie hält das Land aus Gründen der Nachvollziehbarkeit ein Tagebuch für notwendig, auf dem die Landwirte schlagbezogen Beweidung und Bewirtschaftung festhalten müssen. Die Landwirte hingegen empfinden das als „bürokratische Auflage“ mit einer „unverhältnismäßig großen Last“. Das Land hält die Aufzeichnungspflicht in der Zeit vom 01. Juni bis zum 30. September für unerlässlich, damit die EU-Vorgaben kontrolliert werden können und keine ungerechtfertigten Zahlungen geleistet werden.

Die Landwirte verweisen jedoch auf Nordrhein-Westfalen, das ohne Tagebuch auskommt. Für die Sommerweideprämie reichen das Flächenverzeichnis und die HIT-Datenbank für die Tierregistrierung.

roRo

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