Streit um Kastration von Ökoferkeln

Landwirtschaft

Keine Immunokastration bei Ökoferkeln mehr

Ebermast und Immunokastration gelten für den Ökobereich als ideal für die Schweinemast. Es gibt keinen schmerzhaften Eingriff durch die Kastration am Tier. Die beiden Alternativen mit Vollnarkose (Injektion und Inhalation (Isofluran)) sorgen für eine wirksame Schmerzausschaltung. Diese vier Möglichkeiten sind übrig, wenn zum Jahresende die betäubungslose Ferkelkastration gegen die Gefahr des Ebergeruchs ausläuft. Auch für den Ökolandbau. Die Anbauverbände Bioland und Gäa haben die Betäubung schon länger verpflichtend vorgeschrieben. Die alte und neue EU-Ökoverordnung schreiben das auch nicht vor. Demeter hat beispielsweise 2018 die Richtlinien geändert und setzt auf die Immunokastration. Naturland führt Tagungen zum Thema Ebermast durch. Eine bunte Landschaft der Möglichkeiten für das Kastrieren wie im konventionellen Landbau.

LÖK will keine Immunokastration

Die Alternative Immunokastration steht jetzt als Alternative für das Ökoferkel vor dem Aus. Vor einem Monat bereits hat die EU-Kommission mitgeteilt, dass das Mittel Improvac – kein Hormon –ähnlich wie ein Hormon auf den Hormonhaushalt wirkt und darf daher auch nach neuer Öko-Verordnung nicht eingesetzt werden. Es sei ein unerlaubter Eingriff in das Tier.

Die Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) hat sich jetzt geeinigt, dass die Immunokastration nicht zulässig sein werde. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert diese Entscheidung scharf: „Für die ökologische Landwirtschaft wird immer wieder in Anspruch genommen, dass sie einem besonders hohen Tierschutzstandard gerecht wird. Ausgerechnet hier soll nun offenbar eine Methode untersagt werden, welche auf Amputationen verzichtet und aus Tierschutzsicht, neben der Ebermast, eine wichtige Alternative darstellt. Dieses Vorgehen ist für uns absolut unverständlich und inakzeptabel. Wir werden uns daher erneut an die Ländervertreter wenden und unseren scharfen Protest äußern“, sagte Präsident Thomas Schröder am Mittwoch.

Die LÖK habe 2010 die Impfung als für Ökolandbau zulässig erklärt und Impfungen grundsätzlich werden in der ökologischen Nutztierhaltung ebenfalls durchgeführt, so Schröder. „Mit der Impfung wird in den Hormonhaushalt eingegriffen, aber das ist gewollt und passiert auch bei der chirurgischen Kastration“, erklärt Dr. Claudia Salzborn, Leiterin des Referats für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund. Die Impfung hinterlässt – wie andere Impfungen auch - keine Rückstände im Produkt und ist so für den Verbraucher völlig unbedenklich.

Roland Krieg

© Herd-und-Hof.de Nutzungswünsche: https://herd-und-hof.de/impressum.html

Zurück