Stützmauern in RP nur bis 2 m erlaubt
Landwirtschaft
Höhe der Stützmauer in RP auf zwei Meter begrenzt
In Regionen mit Hanglage kann eine Stützmauer zum Nachbargrundstück gebaut werden. Der vertikale Absatz im Hang sichert dem Unterlieger die Ausnutzung seiner Grundfläche auf maximaler ebener Fläche. Auch dem Oberlieger vergrößert die Mauer den nutzbaren Teil seines Grundstücks. Doch die Größe ist nicht beliebig, wie das Verwaltungsgericht Mainz Anfang November urteilte.
In dem vorliegenden Fall hatte ein Grundstückseigentümer eine Stützmauer mit einer Höhe von 4,80 Meter gebaut. Sie bestand auch bereits seit mehr als zehn Jahren.
In Wohngebieten hingegen darf eine solche Stützmauer nicht höher als zwei Meter sein, was auch in der Landesbauordnung festgeschrieben ist. Die zuständige Kreisverwaltung beanstandete die Mauer und forderte den Besitzer auf, sie zurückzubauen. Dieser war auch angesichts des Alters der Mauer mit einer Klage auf Bestandsschutz nicht erfolgreich.
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau empfiehlt dringend, die maximal zulässige Höhe von zwei Metern einzuhalten oder eine Baugenehmigung einzuholen.
Lesestoff:
VG Mainz AZ: 3 K 398/15.MZ
roRo