Tag des Waldes am 21. März

Landwirtschaft

„Zehn Bundesländer ignorieren Kahlschlagverbot“

Am Karfreitag ist der Internationale Tag des Waldes. Die agrar- und waldpolitische Sprecherin des Grünenfraktion, Cornelia Behm weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nicht alle Bundesländer das Kahlschlagsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes beachten.

„Das Bundesnaturschutzgesetz regelt seit März 2002 in § 5 Absatz 5, dass bei der forstlichen Nutzung des Waldes das Ziel zu verfolgen ist, naturnahe Wälder aufzubauen und diese ohne Kahlschläge nachhaltig zu bewirtschaften. Dieses Kahlschlagsverbot hätten die Bundesländer innerhalb von drei Jahren in ihre Waldgesetze übernehmen müssen, da das Bundesnaturschutzgesetz bis zur Föderalismusreform ein Gesetz der Rahmengesetzgebung war“, stellte Behm fest. Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben festgestellt, dass das Verbot nicht oder nur unzureichend in die Gesetzgebung übernommen wurde.
Kein grundsätzliches Kahlschlagsverbot gibt es in Niedersachsen, Bayern und Hessen, zählt Behm auf. Kahlschläge in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen seien auch nicht besser, weil Kahlschläge zwar genehmigungspflichtig sind, aber die Einschränkungen nicht greifen würden.

Das Verbot übernommen haben Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.

roRo

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