Tankbelege für Diesel-Pkw aufbewahren
Landwirtschaft
Zoll fragt bei nicht-landwirtschaftlichen Dieselfahrzeugen nach
Der Diesel ist auf den Papa zugelassen, der einen landwirtschaftlichen Betrieb hat. Doch die Tochter fährt damit zur Uni in die Großstadt. Dieser Pkw musste beim Agrardieselantrag bislang nicht in die Liste der nicht-landwirtschaftlichen Dieselfahrzeuge aufgeführt werden, teilt der Bayerische Bauernverband (BBV) mit. Ausreichend war es, wenn der Zoll einmalig über die Umstände der Fahrzeugnutzung informiert wurde.
„Von dieser Praxis ist der Zoll jetzt offenbar abgerückt“, teilte der BBV mit. Einzelne Antragsteller wurden bereits aufgefordert, detaillierte Auskünfte über die Fahrzeugnutzung anzugeben. Die Nachfragen beziehen sich auf die aktuelle Antragsstellung und damit auf das Jahr 2016. Da sind nicht mehr alle Tankquittungen vorhanden und können nicht nachgereicht werden.
Der BBV rät, bei solchen Fahrzeugen die Tankquittungen zu sammeln und aufzuheben. Der BBV hat sich unter anderem an den bayerischen Landwirtschaftsminister Helmut Brunner gewandt, bei der Bundeszollverwaltung eine angemessene Vorgehensweise durchzusetzen.
roRo