Tiergesundheits- statt Tierseuchengesetz
Landwirtschaft
Tiergesundheitsgesetz im Mai gestartet
Seit dem 01. Mai ersetzt das Tiergesundheitsgesetz das alte Tierseuchengesetz. Wie bisher enthält es Richtlinien für die Bekämpfung von Tierseuchen und Anzeigepflichten sowie Bestimmungen für Impfstoffe. Dem Schwerpunkt Prävention kommt künftig allerdings eine wesentliche größere Bedeutung zu – mit dem Gesetz wurde dafür der entsprechende rechtliche Rahmen geschaffen. „Ich bitte daher alle Tierhalter und Veterinäre, gerade auch im Hinblick der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest, sich mit der neuen Materie auseinanderzusetzen“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern.
Vorbeugung ist der neue Schwerpunkt. Neben Amtstierärzten müssen nun auch Veterinäringenieure, Tiergesundheitsaufseher, amtliche Fachassistenten und Bienensachverständige anzeigepflichtige Tierseuchen melden.
Zudem sollen regelmäßige Proben im Rahmen eines Monitorings frühzeitig, Hinweise auf Krankheitsgeschehen geben.
Neu im Gesetz ist auch die Möglichkeit, Schutzgebiete einzurichten, die Tiere frei von bestimmten Krankheiten beherbergen.
roRo