Tierschutznovelle wird novelliert

Landwirtschaft

Tierschutzgesetz im Vermittlungsausschuss

Der Sonntag hat rot-grün mehr als eine Stimme Mehrheit im Landesparlament von Niedersachsen gebracht. Im Bundesrat hat die Mehrheit auf die gleiche Farbverteilung gewechselt.

Damit scheint die umstrittene und erst im Dezember im Bundestag beschlossene Tierschutznovelle wieder offen [1]. Der Agrarausschuss des Bundesrates hat nun die Novelle in den Vermittlungsausschuss verwiesen.

Dr. Till Backhaus, Landwirtschaftsminister in Mecklenburg-Vorpommern: „Wir haben uns in unseren Anträgen zur Einberufung des Vermittlungsausschusses für eine Überarbeitung des Gesetzes dahingehend ausgesprochen, die noch erlaubten zootechnischen Eingriffe an Tieren wie Schwänzekürzen bei Ferkeln oder Schnabelkürzen bei Geflügel auf Einzelfälle zu reduzieren.“ Auch das Verbot des Schenkelbrandes bekommt eine neue Chance. „Den Vollzugsbehörden müssen wirkungsvollere Durchsetzungsmöglichkeiten an die Hand gegeben werden, um Ziel und Zweck der Regelungen mit vertretbaren Verwaltungsaufwand durchzusetzen.“

Darüber hinaus will Backhaus Straftatbestände nicht nur bei erheblichen Schmerzen und Leid von Tieren, sondern auch bei Schäden verhängt sehen.

Einen Neuanlauf will die neue Bundesratsmehrheit auch bei einer Verordnung versuchen, die verbindliche Eigenkontrollen vorsieht. Die Landesbehörden sollen nicht mehr nach Einzelfällen entscheiden, ob Eigenkontrollen vorgesehen sind.

Lesestoff:

[1] Tierschutznovelle testet Glaubwürdigkeit der Koalition

roRo

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