Töten von Eintagsküken
Landwirtschaft
OVG Münster zum Töten von Eintagsküken
Rund 42 Millionen männliche Eintagsküken werden pro Jahr geschreddert und vergast. Sie stammen aus spezialisierten Legerassen und haben daher keine wirtschaftlichen Masteigenschaften. Aktuell befindet sich die Geschlechtererkennung im Ei als Vermeidung des Tötens in der Praxisentwicklung und soll Ende 2017 zur Verfügung stehen.
Im Vorfeld hatte Nordrhein-Westfalen per Erlass versucht, das Töten zu beenden. Die Kreise Gütersloh und Paderborn untersagten Brütereien das Töten, wogegen diese sich beim Verwaltungsgericht Minden erfolgreich wehrten. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte jetzt über die Berufung der beiden Kreise zu befinden und kam zu dem Schluss:
Das Töten männlicher Eintagsküken aus Legehennenrassen in Brütereien verstößt nicht gegen das Tierschutzrecht. Es bestehe ein vernünftiger Grund, der das Töten dennoch erlaube. Die Aufzucht der männlichen Küken stehe im Widerspruch zum erreichten Stand der Hühnerzucht und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Aufzucht der männlichen Küken sei für die Brütereien mit einem unverhältnismäßigem Aufwand verbunden und die Tiere seinen praktisch nicht vermarktbar. Das Töten der Küken sei daher ein Teil der Versorgung der Bevölkerung mit Eier und Fleisch. Diese Vorgehensweise sei zwischen den für den Tierschutz staatlichen Stellen und den Brütereien über Jahrzehnte hinweg einvernehmlich Stand der Dinge gewesen.
Eine Revision gibt es nicht. Der nächste Schritt wäre eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.
Die Protestaktion des Deutschen Tierschutzbundes vor dem Gericht war umsonst: Präsident Thomas Schröder kommentiert das Urteil: „Der Tierschutz unterliegt wirtschaftlichen Interessen. Das ist angesichts eines Staatsziels Tierschutz nicht hinnehmbar. Wir können den nordrhein-westfälischen Minister Johannes Remmel nur ermuntern, weiter zu kämpfen. Und es ist nun an Bundesminister Christian Schmidt, ob er als Pate eines millionenfachen Kükenmordes in die Geschichte eingehen will oder ob er nun als Gesetzgeber konsequent handelt. Die bisher von ihm erdachte Lösung, die Geschlechtserkennung am Ei, mag ein Weg sein, der kurzfristig hilft. Grundursache für den Mord an männlichen Küken ist eine Zucht, die auf immer intensivere Nutzung ausgerichtet ist. Daher stellt sich die Systemfrage und da reicht als Antwort keine technische Lösung, die nur ein Symptom bekämpft.“
Auch Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer ist über das Urteil enttäuscht. Es sei „ethisch-moralisch nicht hinnehmbar“, dass die Küken nur deswegen getötet würden, weil sie keine Eier legen. Eine entsprechende Initiative aus dem Bundesrat hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt bislang mit den Worten abgelehnt, dass die Erzeugung ins Ausland verlagert würde. Meyer geht davon aus, dass Ende 2017 die Geschlechterbestimmung praxisreif sei und will seinerseits das Kükentöten bis dahin beenden.
Lesestoff:
[1] Bundestag debattiert Tötung von Eintagsküken
AZ 20A 488/15 Kreis Paderborn und AZ 20 A 530/15 Kreis Gütersloh
roRo; VLE