Transparenz-Initiative, zweiter Versuch
Landwirtschaft
EU besteht auf Transparenz für Fördergelder
Die Datenbank, die zeigt, welcher Bauer welche Gelder erhält, hatte einst einen großen Streit ausgelöst. Niemand sonst müsste so viele Daten über sich veröffentlichen, klagten die Berufsverbände, die Agraropposition wollte mit den Daten Ungleichgewichte aufzeigen. Letztlich musste sich die Bundesregierung der EU-Kommission beugen und hatte eine entspechende Datenbank eingerichtet. Vor zwei Jahren folgte der Europäische Gerichtshof den Einwänden, dass die Transparenz-Initiative gegen den Datenschutz verstoße. Seit dem gibt es nur die Datenbestände von juristischen Personen [1].
Neuer Vorstoß
Am Dienstag hat die EU-Kommission einen neuen Vorstoß unternommen und mit ihren Vorschlägen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs berücksichtigt. Es sollen bestimmte Grenzen bei der Veröffentlichung der Namen geben. Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert detailliertere Informationen insbesondere über die Art der Beihilfen und eine Beschreibung der Maßnahmen zu veröffentlichen, für die Beihilfen gewährt werden. Es wird eine De-minimis-Schwelle geben, unter deren Beihilfevolumen die Veröffentlichung des Namens unterbleiben kann. Wegen der unterschiedlichen Zahlungsvolumina der Länder werden die Schwellenwerte von den Ländern individuell festgelegt.
Begründung
Nach einer Konsultation von Interessensvertretern im November 2011 hält die Kommission eine Veröffentlichung der Daten für ratsam, „um die finanziellen Interessen der Europäischen Kommission besser zu schützen … und die Leistungen der Begünstigten bei der Bereitstellung von öffentlichen Gütern hervorzuheben“. Der EuGH habe eine stärkere Kontrolle der Ausgaben in seinem Urteil nicht bestritten.
Desweiteren verweist die EU-Kommission auf eine Umfrage durch Eurobarometer, nach der sich 62 Prozent der Bürger für und nur 22 Prozent gegen eine Veröffentlichung ausgesprochen haben.
Lesestoff:
[1] EuGH stoppt Transparenz-Initiative
Roland Krieg