Umsatzsteuerpauschalierung im Bundesrat

Landwirtschaft

Kleine Solaranlagen von der Steuer befreien

Im nächsten Jahr soll der Durchschnittssatz für die Umsatzsteuerpauschalierung für Landwirte nach notwendiger Überarbeitung nach Kritik aus Brüssel von 10,7 auf 9,5 Prozent gesenkt werden. So sieht es der Referentenentwurf der Bundesregierung vor. Außerdem soll der Pauschalsatz jedes Jahr zum 30. September per Gesetz neu geregelt werden.

Der Deutsche Bauernverband hält die Absenkung für nicht gerechtfertigt, weil der Satz nicht die ab dem 01. Januar 2022 geltende Einschränkung auf Betriebe mit maximal 600.000 Euro Gesamtumsatz berücksichtigt und deshalb rund 10.000 Betriebe aus der Pauschalierung herausfallen. Für die jährliche Neufestlegung bräuchte es zudem eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage.

Das Thema stand heute Morgen auf der Agenda des Bundesrates. Der Freistaat Bayern hatte dazu einen Antrag gestellt, dass die Absenkung künftig auch eine Anhebung brauche, sobald sich eine Verschiebung der Relation zwischen Vorsteuerbelastung zu Umsätzen zu Lasten der Landwirte verschiebt. Landwirte, die durch die Absenkung mehr belastet werden, sollten an anderer Stelle entlastet werden. Bayern schlägt dafür  einen geringeren Beitrag zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung vor.

Dieser Antrag wurde im Bundesrat abgelehnt.

Dafür hat die Länderkammer eine Entschließung aus dem Finanzausschuss des Bundesrates angenommen. Noch in diesem Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens soll es für 2021 eine Ertragssteuerbefreiung für die Erzeugung von Strom aus Solaranlagen mit einer möglichen Gesamtleistung von bis zu 30 Kilowatt und aus Blockheizkraftwerken mit einer installierten elektrischen Leistung von bis zu 7,5 Kilowatt geben.

Für diese Entschließung und Übermittlung an die Bundesregierung gab es eine Mehrheit. Ursache ist die Einschätzung, dass bürokratische Hürden und auch aus dem Steuerbereich kleine Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke nicht gebaut werden. Solche Anlagen würden nicht zur Gewinnerzielung genutzt, leisteten aber dennoch einen „wichtigen Beitrag bei der Energiewende“. Das gelte auch für Altanlagen ab 20 Jahre, bei denen die bislang hohe Einspeisevergütung auf 0,08 Euro je Kilowattstunde deutlich abgesenkt wird.

Mit der Steuerbefreiung schon für 2021 könne die Bundesregierung „ein Zeichen für schnelles Handeln bei der Energiewende“ setzen.

roRo

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