Umwandlung von Dauergrünland

Landwirtschaft

Dauergrünland. Bundestag folgt Bundesrat

Am 17. Mai ging die Änderung des Direktzahlungs-Durchführungsgesetzes zum Thema Dauergrünland als Anpassung an EU-Vorgaben glatt durch [1]. Am Donnerstag folgte der Bundestag. Wilhelm Priesmeier (SPD) erklärte noch einmal die Details:

„Bei dem vorliegen­den Gesetzentwurf geht es um eine Anpassung des na­tionalen Rechts an das EU-Recht. So soll es zukünftig möglich sein, in engen Grenzen eine Umwandlung von umweltsensiblem Dauergrünland in eine nichtlandwirt­schaftliche Fläche über eine Aufhebung der Bestim­mung einer Dauergrünlandfläche als umweltsensibel vorzunehmen. Ebenfalls soll eine Genehmigung für eine Umwandlung von anderem als umweltsensiblem Dau­ergrünland in eine nichtlandwirtschaftliche Fläche ohne Verpflichtung zur Neuanlage von Dauergrünland erteilt werden .Eine Vorschrift zur Heilung bereits erfolgter ent­sprechender Umwandlungen ist außerdem erforderlich, weil die weite Auslegung des Begriffs „Umwandlung“ für die Betroffenen nicht absehbar war.“

Die Opposition will mit ihrer Zustimmung aber keinen Freifahrtschein verstanden wissen, wie Kirsten Tackmann (Die Linke) ausführte:

„Weil aber Intention und Wirkung so mancher Geset­ze weit auseinanderklaffen, möchte ich hier zumindest auf die Gefahr weiterer Flächenverluste hinweisen. Die immer noch viel zu hohen Flächenverluste, besonders bei Grünland, müssen reduziert werden. Die Linke wird deshalb darauf achten, dass mit dieser Regelung das be­stehende Umwandlungsverbot nicht durch die Hintertür unterlaufen wird.“

Lesestoff:

[1] Nachlese Bundesrat: Dauergrünland

Roland Krieg

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