Umwandlung von Dauergrünland
Landwirtschaft
Dauergrünland. Bundestag folgt Bundesrat
Am 17. Mai ging die Änderung des Direktzahlungs-Durchführungsgesetzes zum Thema Dauergrünland als Anpassung an EU-Vorgaben glatt durch [1]. Am Donnerstag folgte der Bundestag. Wilhelm Priesmeier (SPD) erklärte noch einmal die Details:
„Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es um eine Anpassung des nationalen Rechts an das EU-Recht. So soll es zukünftig möglich sein, in engen Grenzen eine Umwandlung von umweltsensiblem Dauergrünland in eine nichtlandwirtschaftliche Fläche über eine Aufhebung der Bestimmung einer Dauergrünlandfläche als umweltsensibel vorzunehmen. Ebenfalls soll eine Genehmigung für eine Umwandlung von anderem als umweltsensiblem Dauergrünland in eine nichtlandwirtschaftliche Fläche ohne Verpflichtung zur Neuanlage von Dauergrünland erteilt werden .Eine Vorschrift zur Heilung bereits erfolgter entsprechender Umwandlungen ist außerdem erforderlich, weil die weite Auslegung des Begriffs „Umwandlung“ für die Betroffenen nicht absehbar war.“
Die Opposition will mit ihrer Zustimmung aber keinen Freifahrtschein verstanden wissen, wie Kirsten Tackmann (Die Linke) ausführte:
„Weil aber Intention und Wirkung so mancher Gesetze weit auseinanderklaffen, möchte ich hier zumindest auf die Gefahr weiterer Flächenverluste hinweisen. Die immer noch viel zu hohen Flächenverluste, besonders bei Grünland, müssen reduziert werden. Die Linke wird deshalb darauf achten, dass mit dieser Regelung das bestehende Umwandlungsverbot nicht durch die Hintertür unterlaufen wird.“
Lesestoff:
[1] Nachlese Bundesrat: Dauergrünland
Roland Krieg