Umwelt: Bayern geht All-in
Landwirtschaft
Bayerisches Ohr für Volksbegehren
Der Freistaat Bayern hat in der vergangenen Woche sein Gespür für Volksbegehren gezeigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Volksbegehren angenommen (Bienenretten) oder abgelehnt wurde (Flächenverbrauch).
Umweltprogramme
Schon am 01. August tritt das so genannte „Versöhungsgesetz“ in Kraft. 100 neue Regelungen im Natur- und Artenschutz auf der Basis des Volksbegehrens, mehr Kulturlandschaftsprogramme in Bayern umzusetzen, wurden von CSU und den Freien Wählern im Landtag beschlossen. Biotope müssen vernetzt werden, entlang von Gewässern muss ein fünf Meter breiter Grünstreifen frei von landwirtschaftlicher Nutzung bleiben und Straßenbegleitgrün soll mit weniger Pflanzenschutzmittel behandelt werden.
Bündnis 90/Die Grünen und die SPD stellten sich hinter den Entwurf, der schließlich mit 167 Stimmen angenommen wurde. Der Name „Versöhnungsgesetz“ resultiert aus der politischen Rücksichtnahme auf die Landwirte. CSU-Agrarsprecher Martin Schöffel betonte, dass Landwirte nicht an den Pranger gestellt werden dürften. Genau das aber passiere, heißt es bei der AfD. Die Rechtspartei kündigte eine Verfassungsklage an. In der bayerischen Verfassung sei nicht vorgesehen, dass der Landtag mit den Initiatoren eines Volksbegehrens einen Gesetzentwurf vorlege.
Für Mehraufwände durch das Gesetz stellt der Freistaat den Landwirten 70 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.
Flächenfrass
Während die Biene dem Volksbegehren Artenschutz zur Annahme verholfen hat, fand das Volksbegehren „Betonflut eindämmen“ keine Mehrheit [1]. Versiegelung und Zersiedelung sind wichtige Treiber für das Artensterben und Bayern liegt mit 12 Hektar Flächenfrass am Tag derzeit bundesweit an der Spitze.
Das bayerische Kabinett hat einen Tag vor dem Artenschutzgesetz eine Flächensparoffensive verabschiedet, die demnächst in den Landtag kommt. Als Richtwert für den täglichen Flächenverbrauch sollen fünf Hektar festgelegt werden. Statt Verbote mit starren Flächengrenzen, setzt die Regierung auf gemeinschaftliche Lösungen mit den Kommunen. Das Fünf-Hektar-Ziel soll schrittweise bis zum Jahr 2030 erreicht werden, was mehr als eine Halbierung des aktuellen Wertes bedeutet. Bei einem Bedarf über den fünf Hektar hinaus, sollen mit Leerstandmanagement „alte“ Flächen vorrangig saniert und bebaut werden. Gemeinden müssen daher künftig nach einheitlichen Kriterien Flächen vergeben. Das Landesentwicklungsprogramm soll entsprechend auf die Flächenersparnis ausgerichtet werden.
Lesestoff:
[1] Stadt – Land – Landwirtschaft: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/stadt-land-landwirtschaft.html
roRo; VLE