Umweltschutz beim Bergbaurecht noch diesen Sommer

Landwirtschaft

Bundesregierung will Klarheit über Fracking diesen Sommer

Fracking ist der Aufschluss unkonventioneller Gas- und Ölquellen durch eine „hydraulische Stimulierung“ des Gesteins. Dazu wird ein Chemikalienmix in die Erde gepumpt. Das stellt eine Gefahr insbesondere für das Grundwasser und damit auch für die Trinkwassergewinnung dar.

Der Deutsche Bauernverband hatte 2012 bereits in einem Positionspapier das so genannte Fracking abgelehnt: Aus Sicht des DBV handelt es sich hierbei um eine Technologie, „deren Risiken nicht im Verhältnis zu etwaigen Vorteilen stehen.“ Konkret sind viele Fragen offen: Verlagerung der toxischen Stoffe in andere Bodenbereiche, Reaktionen der Stoffe untereinander, Wiederaufbereitung des „Flowback-Wassers“, der hohe Wasserverbrauch für die Bohrung und die damit verbundenen Emissionen von Treibhausgasen. Zudem verbraucht die Bohrung einmal Fläche für sich selbst, dann zusätzlich noch durch die Schaffung von Ausgleichsflächen auf Kosten landwirtschaftlicher Nutzflächen. Der DBV hatte eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschlagen, die auch tatsächlich im aktuellen Koalitionsvertrag vorhanden ist.

Lizenz, Bohrung, Moratorium?

Dennoch gibt es Unklarheiten. Die Oberpfalz schien bei Weiden kurz vor einer ersten Bohrung zu stehen. Daher haben Bündnis 90/Die Grünen in dieser Woche das Bundeswirtschaftsministerium gefragt, ob trotz geplanter Umweltverträglichkeitsprüfung Probebohrungen zugelassen werden. Vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise könnte Fracking im eigenen Land und der Import von Flüssiggas aus Nordamerika die Importabhängigkeit aus dem Osten reduzieren.

Von der Hand zu weisen ist das nicht. Die bayerische Wirtschaftsministerin Ilse Aigner musste am 26. März klar stellen, dass eine Erkundungslizenz vergeben wurde. „Das ist definitiv keine Erlaubnis für Fracking!“. Am gleichen Tag hat aber der Bayerische Landtag die beiden Anträge von SPD und Grüne für ein generelles Fracking-Verbot abgelehnt. Die Lizenzvergabe ist Ländersache und schließt eine Betriebserlaubnis nicht ein. Für ein Moratorium haben sich derzeit Hessen und Niedersachsen ausgesprochen. Iris Gleicke, Staatssekretärin im BMWi, stellte daraufhin diese Woche klar: Das Ministerium sei mit der EEG-Reform „heftig belastet“. Doch noch vor dem Sommer sollen der Schutz des Trinkwassers und die Umweltverträglichkeitsprüfung umgesetzt sein. Mit dem Bundesumweltministerium stehe das BMWi bezüglich des Wasserhaushaltsgesetzes in Kontakt.

Roland Krieg

Zurück