Umweltschutz ist landwirtschaftliche Tätigkeit
Landwirtschaft
Schäfer: Prämienansprüche auf Naturschutzflächen
Derzeit haben Schäfer einen betriebsindividuellen Prämienanspruch. Schäfer die keine prämienfähigen Flächen bewirtschaften stehen vor dem Aus, fallen im Rahmen der neuen Agrarreform die Betriebsprämien weg. Während des Hirtenzuges haben die Schäfer über ihre Verbände auf diese Gefahr hingewiesen.
Prämienanspruch auf Naturschutzflächen
Gerade die Wanderschäfer schützen Naturschutzflächen durch deren Nutzung. Rund 2,4 Millionen Schafe beweiden in Deutschland etwa 300.000 Hektar besonders geschützte Flächen. Den Landschaftsschutzbehörden verringert die Beweidung die Pflegekosten, Verbote wie mechanisches Mähen erlauben keine andere Alternative als die Pflege durch Tiere.
Die deutschen Behörden hatten den Schäfern zwar einen Prämienanspruch zugestanden, aber sowohl das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße als auch das Oberverwaltungsgericht Konstanz bestätigten einzelne Aberkennungen. Das OVG Konstanz verwies dann die Klage der Schäfer an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der am Donnerstag im Sinne der Schäfer entschieden hat.
Im Wortlaut heißt es, dass der Beihilfefähigkeit die Nutzung im Rahmen des Naturschutzes nicht entgegensteht: „Ferner ist eine Tätigkeit, die der Definition in Art. 2 Buchst. c dieser Verordnung entspricht, auch dann eine landwirtschaftliche Tätigkeit, wenn der Landwirt Weisungen der Naturschutzbehörde unterliegt.“
Damit hat das EuGH nach Lesart der vertretenden Kanzlei klargestellt, dass der Umweltschutz ein wesentliches Ziel der EU ist und einen Bestandteil der EU-Agrarpolitik bildet.
Für die Schäfer ist das Urteil sehr wichtig. Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) wies darauf hin, dass rund 80 Prozent der Berufsschäfer auch in die Landschaftspflege eingebunden sind. Viele Berufsschäfer sind bis zu 50 Prozent von diesen Einkommen abhängig.
Schäfer, die sogar von Rückforderungen betroffen sind, empfiehlt der Verband, den zuständigen Behörden auf das Urteil des EuGH aufmerksam zu machen.
Lesestoff:
EuGH Rechtssache C-61/09
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&lang=de&num=79898985C19090061&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET
roRo (Text und Foto)