Unfälle mit Jauche und Gülle

Landwirtschaft

Sieben Millionen Liter JGS im letzten Jahr ausgelaufen

Im Jahr 2014 traten bei Unfällen rund sieben Millionen Liter Jauche, Gülle und Silagesickersaft sowie vergleichbare in der Landwirtschaft anfallende Stoffe (JGS) unkontrolliert in die Umwelt aus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 58,7 % der bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen insgesamt freigesetzten Menge von rund 11,9 Millionen Litern.

Insgesamt 2.539 Unfälle ereigneten sich beim Transport sowie beim Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlage), beim Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV-Anlage) und beim innerbetrieblichen Befördern von wassergefährdenden Stoffen, einer mehr als 2013. Die freigesetzte Menge lag gegenüber 2013 um 7,1 % höher. Davon konnten rund 4,6 Millionen Liter (39 %) nicht wiedergewonnen werden. Rund 7,3 Millionen Liter wurden zum Beispiel durch Umpumpen oder Umladen in andere Behälter zum Schutz der Umwelt zurückgewonnen.

Bei der nicht wiedergewonnenen Menge handelte es sich zu fast der Hälfte (rund 2,3 Millionen Liter) um JGS. JGS sind nicht in Wassergefährdungsklassen eingestuft. Bei entsprechend großen freigesetzten Mengen oder besonderen örtlichen Verhältnissen können sie jedoch zu einer Gefahr für Gewässer und Boden werden.

Der überwiegende Teil der Schadstoffe (10,9 Millionen Liter) wurde 2014 bei insgesamt 815 Unfällen in Anlagen freigesetzt. Dazu gehören 98 Unfälle mit JGS, bei denen 6,8 Millionen Liter freigesetzt wurden.

Hauptursache bei den JGS-Unfällen in Anlagen war menschliches Fehlverhalten (56 %). Materialmängel wie zum Beispiel Korrosion von metallischen Anlageteilen, Alterung von Anlageteilen aus sonstigen Werkstoffen sowie das Versagen von Schutzeinrichtungen waren in 22 % aller Unfälle Hauptursache.

1.724 Unfälle wurden 2014 beim Transport wassergefährdender Stoffe gezählt, die meisten davon mit Straßenfahrzeugen (1 614; 94 %). Hierbei wurden rund 1 Million Liter Schadstoffe freigesetzt, von denen 0,4 Millionen Liter (40 %) nicht wiedergewonnen wurden.

Im Sinne des Gewässerschutzes hat der Bundesrat vorgeschlagen, JGS-Anlagen im Wettbewerb anderen technischen Einrichtungen gleichzustellen. Das würde eine Verschärfung bestehender Regeln für Höhe und Leckageerkennung bedeuten und ach Altanlagen einschließen. Der Deutsche Bauernverband warnt davor, weil unverhältnismäßige Auflagen „vor allem kleine und mittlere tierhaltende Betriebe mit älteren Anlagen unter Druck gesetzt werden“.

Das zuständige Bundesumweltministerium hat in diesem Monat das Notifizierungsverfahren über Anlagen zum Umgang mit wassergefährlichen Stoffen (AwSV) eingeleitet. Danach werde die Bundesregierung über den Fortgang entscheiden. Einbezogen werden sollen auch Anlagen zum Lagern und Abfüllen von JGS-Anlagen, was neue technische Regeln für neue Anlagen erfordern würde. Für Altanlagen gelte das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Darüber besteht derzeit jedoch zwischen dem Agrarressort und dem Umweltministerium noch keine Einigkeit, was tatsächlich verhältnismäßig sei. Auf jeden Fall sollten keine Anlagen stillgelegt werden.

Roland Krieg; Destatis

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