Unmut über Gewässerrandstreifenprogramm in BW
Landwirtschaft
BW-Bauern unzufrieden mit Gewässerrandstreifenprogramm
Die Landesregierung hatte zu Jahresbeginn einen Vorschlag für ein Gewässerrandstreifenprogramm vorgelegt, das mit zehn Metern doppelt so groß ist wie das der Bundesregierung.
Landtagsabgeordneter Karl Rombach (CDU) und Vizepräsident des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV) ist mit den Antworten der Landesregierung auf seine Anfragen zum Thema unzufrieden.
Kritik
Zwar sei eine Umwandlung des Streifens in Grünland nicht mehr nötig, aber eine Bewirtschaftung der Ackerfläche nicht mehr möglich. Zudem gibt es für die Herstellung und Pflege des Randstreifens keine Entschädigung. Eine Kostenabschätzung sei überhaupt nicht absehbar, weswegen das grüne Umweltministerium diese Frage gleich unbeantwortet ließ.
Umfang
Dafür hat das Land die Flächenabschätzung präzisiert. Eine Modellberechnung aus dem Jahr 2012 ergab eine betroffene Fläche von landesweit 1.600 Hektar, was etwa 0,2 Prozent der Gesamtackerfläche des Bundeslandes entspricht. Diese Fläche betrifft rund 65.000 Flurstücke (vier Prozent der Ackerflurstücke des Landes) von 88.000 Eigentümern. Die tatsächliche Zahl der Betroffenen sei aber kleiner, weil ein Eigentümer mehrere Flurstücke besitzen kann, die dem Gewässerrandstreifenprogramm zugeordnet werden. Karl Rombach hat schnell gerechnet und beklagt, dass pro Flurstück 246 Quadratmeter aus der landwirtschaftlichen Produktion herausfallen.
Ausnahmen
Das Umweltministerium teilt aber auch mit, dass es Ausnahmen vom Gewässerrandstreifenprogramm gibt. Das geltende Wassergesetz formuliert in § 68 Absatz 2 Satz 3: „Ausgenommen sind Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung.“ Darunter zählen kleine Gewässer, die nicht dauerhaft Wasser führen, wie Be- und Entwässerungsgräben, Wasserstaffeln in Weinbergen und natürliche Bäche, die von Natur aus Vorflutereigenschaften aufweisen. Letztlich wird der Einzelfall entscheiden, ob der Uferstreifen geschützt werden muss oder nicht.
Wirksamkeit
Strittig ist die Wirksamkeit von Gewässerrandstreifen
für das Zurückhalten von Nitraten. Während fünf Meter nur wenig wirksame
Retention aufweisen würden, sei die Retentionsleistung ab 20 Meter zu 78
Prozent wirksam. Fünf Meter seien hingegen wirksam im Rückhalten von
Sedimenten. Entscheidender als die Breite der Fläche sei ihre Bewirtschaftung,
so das Umweltministerium und begründet den 10-Meter-Streifen in
Baden-Württemberg als geeignet, Einträge in die Gewässer zu vermindern.
Daher wird das Land den Zehn-Meter-Streifen
beibehalten, der in einen enger gefassten fünf-Meter-Streifen eingeteilt ist,
auf dem weder gedüngt noch mit Pflanzenschutzmitteln gearbeitet werden darf.
Dünger und Pflanzenschutzmittel dürfen in diesem Streifen nicht gelagert
werden. Gelockert gegenüber dem ersten Entwurf hat die Landesregierung nur das
Umwandlungsgebot in Grünland.
Lesestoff:
Gewässerrandstreifenprogramm auf zehn Meter in BW: http://tinyurl.com/o4nh4mq
roRo