Unruhige Flur

Landwirtschaft

Jagdzeitverkürzung gefordert

Rehkitz„Wir können dem Rotwild nicht mehr seinen bevorzugten Lebensraum zur Verfügung stellen – das wären Steppen und savannenähnliche Landschaften.“ Trotzdem soll „einer so markanten, großen, Rudel bildenden Säugetierart wie dem Rotwild“ in der dichtbesiedelten Kulturlandschaft mit hoher Raumkonkurrenz die Erhaltung sicher gestellt werden. So lautet das Fazit des Forstministeriums in Rheinland-Pfalz in einer Empfehlung aus dem Jahr 2007 zur „Verantwortungsvollen Bewirtschaftung des Rotwilds“. Ein Punkt ist dabei die „Abschusserfüllung bis Ende Dezember“. Also sollten seit fünf Tagen die Waffen ruhen.

Unterschiedliche Jagdzeiten
Dem kann die Deutsche Wildtier Stiftung (DWS) nur zustimmen, denn im Winter reduziert das Rotwild seinen Stoffwechsel und lebt auf „Sparflamme“. Jede Störung sollte vermieden werden. Ist das nicht der Fall, erhöhen die Tiere ihre Energieaufnahme und verursachen mehr Wildschaden in der Waldvegetation. Am 31. Dezember sollte daher die Jagd auf Rotwild generell enden.
Dem ist aber nicht so. Rund 60.000 der etwa 200.000 Tiere werden alljährlich gejagt. Die Jagdzeit sollte so kurz wie möglich sein, um die Tiere nicht unnötiger Unruhe auszusetzen, aber so lang sein, dass die Abschusszahlen erfüllt werden können. Die Bundesverordnung über die Jagdzeit gesteht den Rotwildjägern neun Monate zu. Die Bundesländer können von der Bundesverordnung abweichen. Die meisten Länder beenden die Jagdzeit auf Hirsche und Alttiere am 31. Januar. Nur Thüringen und Rheinland-Pfalz stoppen ihre Jäger am 15. Januar und kommen der Forderung des DWS am nächsten.
Daher sieht dieser in der Empfehlung des pfälzischen Umweltministeriums einen Schritt in die richtige Richtung – doch sieht die Realität anders aus. Denn das Bundesland plane derzeit, die Jagdzeit auf Rotwild auf den 31. Januar zu verlängern. Daher hat Hilmar Freiherr von Münchhausen, Geschäftsführer des DSW, in einem offenen Brief an Verbraucherschutzministerin Margit Conrad aufgefordert, den „Rückschritt in der Jagdpolitik“ wieder aufzuheben. Als positives Beispiel führt der DWS Mecklenburg-Vorpommern an, das in einer aktuellen Änderung der Jagdzeitenverordnung die Jagdzeit auf Rotwild auf den 10. Januar verkürzen wird.
Unabhängig fordert der DWS die Einrichtung von mindestens 100 ha umfassenden Wildruhezonen in den Hauptverbreitungsgebieten des Rotwild, was auf der Grundlage des Bundeswaldgesetzes möglich sei. Erfahrungen zeigten, dass sie die Tiere auf diese Zonen mit ganzjährigem Jagdverbot positiv reagieren.

Lesestoff:
www.rothirsch.org

roRo; Foto: roRo

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