Update Lebendtiertransporte nach GB
Landwirtschaft
Viehtransporte im Brexit
Das britische Ministerium für den ländlichen Raum hat am Montag die Regeln für Viehtransporte in und aus der EU, von und nach Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz erneuert. Dabei geht es um Lebendvieh von Rindern, kleinen Wiederkäuern, Schweine, Pferde, Geflügel und Bruteier, Sperma, Kaninchen, aber auch Hunde und Katzen. Wer Tiere aus Europa erhält oder nach Europa transportiert muss ein Gesundheitszertifikat (ITAHC) beifügen. Bei Sperma muss der Absender im Besitz des Zertifikats aus dem Herkunftsland sein. Werden Tiere mit anderen Ländern gehandelt muss ein Importzertifikat vorliegen. Im Zweifelsfall muss der Adressat bei der Agentur für Tier- und Pflanzengesundheit (APHA) nachfragen, welche Dokumente benötigt werden. Für alle Lebendtiere und jede Form an Reproduktionsmaterial muss der Absender eine Importnotiz mindestens 24 Stunden vor Grenzankunft an die APHA senden. Ohne ein ITAHC wird der Transport nicht nach Großbritannien gelassen. Beim Export ist der Versender für das notwendige Zertifikat verantwortlich.
roRo
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