Verbandsklagerecht für NRW-Tierschutz
Landwirtschaft
Landtag NRW beschließt Verbandsklagerecht Tierschutz
Am Donnerstag hat der nordrhein-westfälische Landtag das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände beschlossen. Landwirtschaftsminister Johannes Remmel sieht NRW damit als Vorreiter im Tierschutz: „Dieses Gesetz ist in seinen umfassenden Klage- und Mitwirkungsmöglichkeiten für Tierschutzvereine bislang einmalig in Deutschland.“ Der Beschluss soll das Recht das verfassungsrechtliche verankerte Staatsziel Tierschutz umsetzen helfen.
Sobald Tierschutzvereine vom Land eine Anerkennung erhalten haben, können diese bereits im Vorfeld von Genehmigungen von Stallbauprojekten Stellung nehmen, teilt das Ministerium mit. Klagen sind dann möglich, wenn „tierschutzrelevante Erlaubnisse“, wie das Kürzen von Schweineschwänzen oder Kürzen von Geflügelschnäbeln festgestellt werden.
Das Recht soll lediglich eine Überprüfungsmöglichkeit geben, wo es sie bislang nicht gegeben hat.
Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) hatte im Vorfeld das Verbandsklagerecht bereits abgelehnt. „Die Mitwirkungs- und Informationsrechte sowie die Verbandsklagemöglichkeiten seien überzogen und können von den Landwirten nicht akzeptiert werden. Der Beschluss untergrabe das Vertrauen in die zuständigen Fachbehörden. Die Tierschutzvereine hätten keine sachkundige Kenntnis wie Amtstierärzte. Der RLV hatte in der Vergangenheit auch die fehlend Gesetzgebungskompetenz des Landes NRW kritisiert.
roRo