Verbesserungen für Anlagenbetreiber

Landwirtschaft

EEG und KWKG mit positiven Änderungen

Am Donnerstag passierte die Angleichung  des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) an das EEG sowie die Regelung zur Eigenstromversorgung im EEG17 den Bundestag und einen Tag später den Bundesrat. Die KWK gilt als zentraler Baustein für eine nachhaltige Energieversorgung und ist eng mit dem Erneuerbare Eenergiengesetz verbunden.

Im KWKG werden insbesondere zwei Maßnahmen umgesetzt: Anlagen zwischen einem und 50 MW werden nur noch nach einer Ausschreibung gefördert, so wie das EEG es vormacht. Damit ist auch im Wärmebereich eine Mengensteuerung möglich. Außerdem wird die Privilegierung der stromkostenintensiven Unternehmen bei den Förderkosten des KWKG an europäische Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien abgepasst. Somit wird die „Besondere Ausgleichsregelung“ des EEG auf das KWKG übertragen.

Weitergehende Änderungen wurden vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), dem Deutschen Bauernverband (DBV), dem Fachverband Biogas (FvB) und dem Fachverband Holzenergie (FVH) begrüßt. Im neuen Gesetz wurden einige „Webfehler des unter großem Zeitdruck im Sommer verabschiedeten EEG korrigiert.“ So führt eine Befreiung von der Stromsteuer nicht unweigerlich zu einem Verlaust der EEG-Vergütung. Der Vergütungsbetrag wird lediglich um den Befreiungsbetrag reduziert.

Ebenso wurden überzogen Strafen abgeschafft. Seit dem EEG14 drohten saftige Strafen bei Verletzung der Meldepflicht, die zur Stillegung etlicehr Anlagen geführt hätten. Von den milderen Strafen profitiert neben der Biomasse auch die Photovoltaik.

Wird eine Anlage vererbt, bleibt die Befreiung von der EEg-Umlage erhalten. Das schützt vor allem Anlagen in landwirtschaftlichen Familienbetrieben.

Doch auch die Neufassung könnte noch verbessert werden. Die „unnötige Pflicht zur gasdichten Abdeckung neuer Gärproduktlager“ wird für die meisten Anlagen weitergeführt. Das könne zur Stillegung von Anlagen führen, wenn die Düngeverordnung und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen umgesetzt werden.

Der BEE freut sich vor allem über die „die nun endlich getroffene Festlegung, dass die sauberen Erneuerbaren Energien Vorrang vor fossilen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen haben“, teilt BEE-Geschäftsführer Harald Uphoff mit. Das KWK biete jetzt auch Anreize für eine Flexibilisierung der KWK-Anlagen. Zudem wird künftig ein Mischbetrieb für bivalent betriebene Speicher möglich sein. In diese Speicher gelangt ein Teil des Stromes aus dem Netz und wird zu der Zeit zurückgespeist, wenn keine EEG-Umlage anfällt.

Glecih am nächsten Tag hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel zeigte sich glücklich, dass zurückgehaltene Investitionen nun freigesetzt werden können. Die KWK werde bei der Sektorkopplung eine wichtige Rolle spielen

roRo; VLE

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